Gerichtsverhandlung
"Beeinflussung des Kindes nicht auszuschließen"
BEZIRK MELK. Wegen fortgesetzter Gewaltausübung, Urkundenfälschung und Betrugs musste sich ein vorbestrafter Mann aus dem Bezirk Melk vor einem St. Pöltner Richter verantworten. Zu zwei Fakten geständig, wies er den Vorwurf von Staatsanwältin Maria Lalics, er habe das Kind seiner Lebensgefährtin immer wieder geschlagen, zurück.
Angeklagter war bei Tat nicht vor Ort
Während die Frau von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch machte, berichtete das 2010 geborene Kind in seiner kontradiktatorischen Vernehmung, also separat vom Gerichtssaal, von teils täglichen Übergriffen, die der Beschuldigte zu verantworten habe. Verteidiger Marc Gollowitsch wies in dem Zusammenhang unter anderem auf den angeblichen Tatzeitraum hin, da sich sein Mandant den überwiegenden Teil davon nachweislich nicht vor Ort befunden habe. Für den Richter beinhaltete die Aussage des Kindes zu wenig, um eine Straftat herauskristallisieren zu können. Darüber hinaus sei doch eine gewisse Beeinflussung erkennbar. Er fällte diesbezüglich einen Freispruch und verwies Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz auf den Zivilrechtsweg.
Betrug und Diebstahl
Keinen Zweifel gab es im Zusammenhang mit einer gefälschten Arbeitsbestätigung, um eine größere Menge eines Substitutionspräparats zu bekommen. Den Vorrat habe er gebraucht, da er mit seiner Partnerin einige Zeit „herumgefahren“ sei und das Präparat nur in „seiner“ Apotheke bekomme, so die Erklärung des Mannes.
Mit zwei Handtaschen, neun Paar Schuhen und Socken schickte ihn seine Lebensgefährtin zu einem Schuhhändler, um die Ware gegen Bargeld zurückzugeben. Die Verkäuferin stutzte, als sie den Tiefkühlsack, in dem sich die Ware befand, auf dem Tresen hatte. Mittels Kontrolle stellte sie fest, dass es sich um gestohlene Produkte handelte. Er habe auch erst im Geschäft erkannt, dass es sich um Diebsbeute handelt, versuchte der 32-Jährige seine Betrugsabsicht zu relativieren. Mit einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten Haft und einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je zehn Euro (nicht rechtskräftig)entließ ihn der Richter schließlich aus dem Saal.
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