Leserbrief
Bezirk Melk: Gang auf Toilette verboten
Auf der A1 in Melk soll einem Herren auf einer Tankstelle die Verrichtung seiner Notdurft verwehrt worden sein. Die Bezirksblätter haben folgende Zeilen erhalten.
"Sehr geehrte Damen und Herren!
Eingangs darf ich Ihnen mitteilen, dass ich im Zuge meiner beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt in Wien auf dem Weg nach Laimbach zu einem Besprechungstermin unterwegs war.
Bekanntermaßen befindet sich bei der Abfahrt von der Autobahn A1 auf Melk in der Wachbergstraße 3, 3390 eine OMV Tankstelle, bei welcher ich einen kurzen Zwischenhalt einhielt um zu tanken. Ich lege diesem Schreiben die Rechnung iHv. EUR 14,41 (8,790 I x 1,639 EUR) bei.
Nebenbei sei angemerkt, dass ich in ganz Österreich die Interessen von natürlichen sowie juristischen Personen rechtsfreundlich vertrete, weshalb ich im Jahr mit Sicherheit circa zwischen 90.000 bis 100.000 km mit dem Kraftfahrzeug zurücklege.
Somit erlaube ich mir aufgrund unzähliger Aufenthalte bei diversen OMV- Tankstellen, um das Auto zu tanken, zu behaupten, dass ich den Status eines Stammkunden" ohne Probleme mittlerweile erfülle.
Bezugnehmend auf das heutige Ereignis, nahm ich nach Bezahlung der Tankfüllung die Rechnung sowie den Wertbon iHv. EUR 0,50 für die Sanitäranlagen entgegen und war daraufhin am Weg zum WC um meine Notdurft zu verrichten.
Als ich gerade den Wertbon einlösen wollte, teilten mir plötzlich zwei Mitarbeiterinnen an der Kasse der OMV-Tankstelle mit, dass ich die Sanitäranlagen nicht benützen könne, wobei in keiner Weise ersichtlich war, dass diese zum Zeitpunkt gesperrt waren.
Auf meine Nachfrage, wieso dies nicht möglich sei und ich immerhin getankt und somit durch meine Zahlung der Anspruch auf den besagten Wertbon bestünde, teilten mir die zwei Mitarbeiterinnen in ziemlich gebrochenem Deutsch mit, dass das halt nicht ginge und ich mich bei der OMV beschweren solle.
Zumal dies mir in all den Jahren noch nie passiert ist, dass bei Bezahlung einer Tankfüllung oder dem Kauf eines Produktes in der OMV Tankstelle der anschließend herausgegebene Wertbon iHv EUR 0,50 anscheinend keine Gültigkeit besitzt, habe ich nochmals eindringlich um Klarstellung ersucht, warum die Benutzung der Sanitäranlagen nicht möglich sei beziehungsweise mir nicht gestattet wurde.
Daraufhin haben die Mitarbeiterinnen entgegen ihrer bisher aufgezeigten Deutschkenntnisse plötzlich in perfektem Deutsch mich mit allen in der deutschen Sprache verfügbaren Verbalinjurien tituliert.
Ich habe daraufhin die OMV-Tankstelle logischerweise erzürnt verlassen und habe mich aus diesem Grund dazu entschlossen gegenständlichen offenen Brief hiermit zu verfassen.
Ich teile Ihnen vorab mit, dass nach dem heutigen Vorfall ich es nicht mehr in Erwägung ziehen werde, jegliche Leistungen bei der OMV in Anspruch zu nehmen, abgesehen davon scheinen diese mehr leere Versprechen zu sein, wenn man sich den Wertbon iHv. EUR 0,50 in Erinnerung ruft.
Mit dem Wissen, dass sicherlich nicht nur ich so von dem Personal dieser OMV Tankstelle behandelt wurde, halte ich fest, dass man so Kunden massiv verärgert, welche seit Jahren bei der OMV tanken.
Abschließend lege ich den Verantwortlichen nahe, sich bei der Einschulung der Mitarbeiter in den Standorten der diversen OMV-Tankstellen massiv mit der Abwicklung sowie Verwendung eines Wertbons iHv. EUR 0,50 für die Sanitäranlagen zukünftig auseinanderzusetzen. Ich schrage vor, den im Original beiliegenden logischerweise nicht eingelösten - Wertbon iHv. EUR 0,50 für karitative Zwecke zu spenden, wobei ich mir nach solch einem Auftritt von mehreren Mitarbeiter Ihres Unternehmens einen dementsprechenden Beitrag hierzu wünsche.
In Erwartung einer Klarstellung dieses Vorfalles verbleibe ich mit
freundlichen Grüßen Univ. Doz. Dr. Wolfgang List"
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