Bezirk Melk: Serbisches Schlepperduo verurteilt
BEZIRK MELK. Empört wiesen zwei Serben das Urteil eines St. Pöltner Schöffensenats zurück, der sie wegen gewerbsmäßiger Schlepperei im Rahmen einer kriminelle Organisation zu Freiheitsstrafen von 17 und 19 Monaten verurteilte. Mit einer Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil, sowie einer Berufung gegen die Strafe geht der Prozess daher zur nächsten Instanz.
Enormer Aufwand betrieben
„Das erste Mal wusste ich nicht, dass es um eine Schleppung geht“, behauptete der 30-jährige Beschuldigte. Richter Slawomir Wiaderek konterte: „Wozu, glauben Sie, hat man dann so einen Aufwand betrieben?“ und meinte damit, dass den beiden Fahrzeugen, in denen drei bzw. vier Personen, vermutlich Syrer, von Ungarn über Österreich nach Deutschland gebracht wurden, ein drittes Fahrzeug voranfuhr und der Lenker per SMS Warnungen unter anderem wegen Radarfallen an die Angeklagten schickte.
Organisation steht dahinter
Hätten die Leute legale Papiere gehabt, wären sie per Bus oder Bahn gereist – jedenfalls wesentlich kostengünstiger, so Wiaderek. Im Wesentlichen bekannten sich die beiden Serben schuldig und gaben dabei auch an, dass eine Organisation hinter der Schlepperei stehen müsse, von der man teilweise zu den Aufträgen auch Handys und Autos zur Verfügung gestellt bekäme.
Verhaftung nahe Hürm
Für seine Fahrt mit drei Personen habe er am 18. April dieses Jahres 300 Euro bekommen, gestand der 25-jährige Schlepper. Für die Fahrt am 12. Mai mit vier Syrern habe er sich zwischen 400 und 600 Euro erwartet. Diese Fahrt endete jedoch für beide Fahrer mit ihrer Verhaftung, einer in der Nähe von Hürm, der andere bei Völlerndorf im Mostviertel. Sein älterer Landsmann, der auch andere angeworben habensoll, habe für seine Schlepperfahrten, eine mit mindestens drei Personen in der Nacht vom 7. auf den 8. Mai, die zweite eine Woche später, kein Geld gesehen.
Flüchtlinge zahlten viel mehr
Man habe ihm erst nach drei Fahrten 100 bis 300 Euro zugesichert. „Ich gehe davon aus, dass die Leute wesentlich mehr bezahlt haben, als ich bekommen habe“, ergänzte sein Komplize. Der Verteidiger des jüngeren Angeklagten Peter Krömer vertrat im Prozess die Ansicht, dass laut Genfer Flüchtlingskonvention diese Einreise nach Österreich niemals rechtswidrig gewesen sei. Verteidiger Martin Wandl schloss sich den Ausführungen seines Kollegen, die ihm plausibel erschienen, an.
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