Bezirk Melk: Verschimmelte Banknoten führten zu neuerlichem Prozess

Verteidiger Marc Gollowitsch | Foto: Ilse Probst
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Nach seinem rechtskräftigen Freispruch 2015 versuchte ein ehemaliger Angestellter eines Bankinstituts im Bezirk Melk stark verschimmelte Banknoten in einem anderen Geldinstitut auszutauschen und landete so erneut auf der Anklagebank am Landesgericht St. Pölten.

Freispruch im ersten Prozess

Dem 31-Jährigen wurde im ersten Verfahren zur Last gelegt, insgesamt 49.000 Euro aus dem Tresor der Bank eingesteckt zu haben. Als Motiv für die Diebstähle vermutete die Staatsanwaltschaft die hohen Kosten, die in seinen Pferdesport flossen. Zuständig war 2015 ein Schöffensenat, dem für gewerbsmäßig schweren Diebstahl ein Strafmaß von ein bis zehn Jahren Haft zur Verfügung stand. Es gebe keine eindeutigen Beweise für einen Schuldspruch, meinte damals der Richter und ließ den 31-Jährigen mit einem Freispruch von dannen ziehen.

Das Auftauchen einiger verschimmelter Banknoten führte abermals zu Ermittlungen. Auch im zweiten Prozess, wobei aufgrund neuer Gesetze Staatsanwalt Thomas Korntheuer von schwerem Diebstahl und Geldwäsche ausging, für den ein Einzelrichter bis zu drei Jahre Haft verhängen kann, bestritt der Beschuldigte, das Geld genommen zu haben. Seinem Verteidiger Marc Gollowitsch gegenüber meinte er, dass er ja vollkommen verrückt sein müsse, wenn er mit derart auffälligem gestohlenen Geld in einer Bank auftauche.

Unglaubwürdige Erklärung

Neuerlich wurde der damalige Hauptkassier des Geldinstituts befragt, der bestätigte, relativ sorglos mit dem Tresorschlüssel, den er eigentlich immer bei sich hätte tragen müssen, umgegangen zu sein. In Stresssituationen habe er ihn schon ein- bis zweimal pro Woche auch anderen Mitarbeitern überlassen, oder ihn auf seinen Schreibtisch gelegt, bekannte der Zeuge.

Für die stark beschädigten Scheine lieferte der 31-Jährige eine, für den Richter unglaubwürdige Erklärung. Er habe das Geld von Kursteilnehmern erhalten, für die er im Pferdesport tätig sei. Das Geld habe er in einer Box und diese in einer Tasche zunächst in seinem Fahrzeug deponiert. Zuhause habe er die Scheine auf Anraten eines Tierarztes wegen einer grassierenden Krankheit desinfiziert und im Badezimmer gelagert, wo sie schließlich verschimmelt seien.

Scheine im Bad verschimmelt

Bereits im Vorfeld ließ der Richter von einem Biochemiker die Geldscheine überprüfen. Dieser kam zum Schluss, es sei unmöglich, dass die Scheine im Badezimmer derart verschimmelt seien. Das Bad müsse eine derart hohe Luftfeuchtigkeit aufweisen, dass man es nicht betreten könne. Vielmehr käme in Frage, dass die Scheine samt Box längere Zeit in feuchter Erde vergraben waren.

„Das ist purer Schwachsinn, so etwas habe ich noch nicht erlebt“, meinte der Richter, der die für ihn haarsträubende Erklärung als weitere Bestätigung für die Schuld des 31-Jährigen wertete. Er verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und zur Schadensgutmachung gegenüber dem Geldinstitut (nicht rechtskräftig).

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