Landesgericht St. Pölten
Blindenmarkt: 22-jähriger scheitert mit Meißel am Bankomat
Als offensichtlich ungeeignet erwiesen sich ein Meißel und ein Gipserbeil zum Öffnen eines Bankomaten in Blindenmarkt, mit dem ein 22-jähriger Rumäne im vergangenen Dezember versuchte, an Geld zu kommen.
MELK. Am Landesgericht St. Pölten versuchte er, die Vorwürfe von Staatsanwalt Patrick Hinterleitner zu relativieren. „Ich wollte nur mein Geld“, erklärte der Beschuldigte und meinte damit jene 200 Euro, die über sein Tageslimit bei der Behebung von Bargeld im Foyer der Sparkasse hinausgingen. Es war bereits nach Mitternacht, als seine Versuche, mit der Karte Geld zu beheben, scheiterten. Er läutete an der Türe eines Mannes, den er vom Sehen kannte und bat um Werkzeug. Der hilfsbereite Blindenmarkter ließ ihn das benötigte Werkzeug aussuchen und hoffte, es bald wieder zurück zu bekommen. Fast eine Stunde lang hantierte der 22-Jährige an dem, mit 174.000 Euro befüllten Bankomat, bis er von der Polizei noch vor Ort festgenommen werden konnte und es damit beim Versuch blieb.
Zwölf Monate Freiheitsstrafe
Gegenüber Richterin Julia Grünmann behauptete er einerseits, dass er alkoholisiert gewesen sei und sein Onkel, von dem er nur den Vornamen kenne, ihn gedrängt habe, das Geld zu besorgen, andererseits beteuerte er, dass er sicher nur die 200 Euro genommen hätte, wenn es ihm gelungen wäre, den Bankomat zu öffnen. Mit einem Schmunzeln verwies Hinterleitner auf die lebensfremde Einlassung des Angeklagten. Verteidiger Peter Gollonitsch blieben nur wenige strafmildernde Argumente. Er verwies auf das Tatsachengeständnis und die alkoholbedingt gesteigerte Wut bei der Tat. Darüber hinaus anerkannte er im Namen des Beschuldigten die Forderung von 1.000 Euro zur Schadensgutmachung, die seitens der Bank als Selbstbehalt angefallen war. Das rechtskräftige Urteil – zwölf Monate Freiheitsstrafe, davon neun bedingt – wertete Gollonitsch als angemessen.
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