Bezirk Melk
Einweisung nach Gewaltattacken im Vollrausch
Zwölf Monate und eine Einweisung (nicht rechtskräftig) für einen 27-jährigen aus dem Bezirk.
BEZIRK (ip). Trotz mehrerer Entzugstherapien verfiel ein 27-Jähriger aus dem Bezirk Melk immer wieder in seine Drogen- und Alkoholsucht. Vorstrafen inklusive Gefängnisaufenthalte änderten nichts an seinem Verhalten. Nach einer bedingten Haftentlassung richteten sich seine Aggressionen auch gegen seine Lebensgefährtin und Menschen, die ihr zu Hilfe kommen wollten.
Am Landesgericht St. Pölten verurteilte ihn Richterin Doris Wais-Pfeffer nun zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit der gleichzeitigen Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Straftäter (nicht rechtskräftig).
"Will normale Beziehung"
„Ich möchte alles dafür tun, einmal eine normale Beziehung ohne Alkohol und Drogen zu haben“, beteuerte der Beschuldigte, wobei Verteidigerin Ulrike Koller darauf verwies, dass ein Strafvollzug in diesem Fall nicht die Lösung sei. „Alle Voraussetzungen für eine Einweisung liegen vor“, erklärte Koller, die davon ausging, dass der 27-Jährige nur im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen gewaltbereit sei.
Untermauert wurde diese Annahme durch Gutachter Dietmar Jünger, der dem Angeklagten volle Unzurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Vorfälle im November 2019 und im Frühjahr 2020 attestierte, wobei er sich jeweils durch die Einnahme hoher Dosen Beruhigungsmittel und Drogenersatzpräparaten in Kombination mit bis zu drei Litern Wein in einen schweren Rauschzustand versetzt habe. Eine stationäre, danach ambulante Behandlung könnte erfolgreich sein, zumal bei dem Süchtigen, der seit seinem 13. Lebensjahr nur mit kurzen Unterbrechungen regelmäßig Alkohol konsumiere, noch keine schwerwiegende Hirnschädigung bestehe.
Nachdem sich die Lebensgefährtin der Aussage entschlug – sie könne sich nicht erinnern, sei selbst alkoholisiert gewesen – konnte der Tathergang vom November nicht geklärt werden. Für den Vorfall im Frühjahr auf einem Supermarktparkplatz in Pöchlarn bestätigte eine Zeugin, dass der Beschuldigte der Frau einen wuchtigen Schlag gegen den Hinterkopf versetzt habe.
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