Drogenverkauf im Bezirk Melk
Joints aus Papas Eigenanbau einfach weiterverkauft
BEZIRK. Ein Pärchen aus dem Bezirk Melk musste sich am Landesgericht St. Pölten wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften den Fragen von Richter Markus Grünberger stellen, wobei es den Tatbestand an sich gestand, die angeklagte Menge von einem Kilo verkauften Cannabiskraut jedoch stark reduzierte.
"Mengenangabe ist falsch"
Wie die Verteidigerin des 18-jährigen Lehrlings, Valentina Murr, schon in ihren Eingangsworten erklärte, seien die weit überhöhten Mengenangaben sowohl der beiden Angeklagten, als auch der Drogenkonsumenten im Polizeiprotokoll darauf zurückzuführen, dass ihnen der Unterschied zwischen Gramm und Deka nicht ganz klar gewesen sei. Die Beschuldigten lebten zum angeklagten Tatzeitraum im Haushalt des Lebensgefährten der Mutter, deren 19-jährige Tochter die Aktivitäten ihres Stiefvaters, wie sie ihn nennt, schon einige Zeit beobachtete. „Ich hab gesehen, dass er da viel Geld damit macht“, erklärte die arbeitslose, schwangere Frau, die sich im August vergangenen Jahres auf die Suche nach den Verstecken der Ernteerträge ihres Stiefvaters begab, der aus seiner Cannabisaufzucht kein großes Geheimnis gemacht habe.
Cannabis in Kübel gelagert
Unter anderem wurden sie in einem gelben Kübel im Keller fündig, aus dem sich das Paar für Eigenkonsum, aber auch für den Verkauf an Freunde, einer davon war noch nicht 18 Jahre, bediente. Als der Stiefvater die 19-Jährige Anfang November beim Stehlen erwischte, warf er das Paar aus dem Haus.
Geständnis zum Verkauf
„Sie hat's genommen und ich hab's verkauft“, gab der Lehrling zu. Verteidiger Rainer Mutenthaler, der die ursprünglich angegebene Menge seiner Mandantin, die mittlerweile nicht mehr in der Lage sei, für die Anwaltskosten aufzukommen, akribisch hinterfragte, wies darauf hin, dass sich der Lehrling aufgrund früherer Erfahrungen mit Gramm und Deka besser zurecht finde. Auch zwei Zeugen strichen vor Gericht von ihren Angaben mehr oder weniger eine Null. Eine Zeugin, die einen stationären Entzug hinter sich hat, wies krankheitsbedingt massive Gedächtnislücken auf.
Grinsen "provoziert" Richter
„Ist Ihnen alles wurscht?“, wetterte Grünberger, der das ständige Grinsen der 19-Jährigen nicht nachvollziehen konnte, wünschte den beiden aber ein Kind, das nicht im Drogensumpf aufwachsen solle. Er verurteilte den 18-Jährigen wegen der Beteiligung am Diebstahl und dem Drogenverkauf einer stark reduzierten Menge zu sechs Monaten bedingt, die Frau wegen des Dealens ebenfalls zu sechs Monaten Bewährungsstrafe. Vom Diebstahl musste sie der Richter freisprechen, zumal es sich bei dem Bestohlenen um den Lebensgefährten der Mutter und damit um eine Privatsache handle. Während der dreijährigen Probezeit erhält das Paar Bewährungshilfe. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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