Kopfschuss vor dem Jahreswechsel

Glück im Unglück hatte ein 16-jähriger Lehrling, dem ein betrunkener Partygast eine Schreckschusspistole vor den Kopf hielt und abdrückte. Den 1. Jänner 2011 verbrachte der Bursche mit Verbrennungen der linken Gesichtshälfte im Krankenhaus.
BEZIRK. (IP) In eine fröhliche Silvesterparty in Melk platzte, ohne eingeladen zu sein, ein 19-Jähriger, der offensichtlich bereits betrunken war. Als er plötzlich mit einer Pistole herum fuchtelte, bekamen es die Partygäste mit der Angst, da keiner sagen konnte, ob es sich dabei um eine „echte“ oder nur um eine Spielzeugpistole handelte. Der Gastgeber komplimentierte den ungebetenen Gast ins Freie. Dort verbrachte er zunächst etwa zehn Minuten im Auto seiner Freundin, bevor er wieder ausstieg und herumtorkelnd einmal in die Luft schoss. Plötzlich zielte er aus einer Entfernung von zwei Metern auf den Kopf des 16-Jährigen und drückte ab.
„Hat net gut ausg´schaut“, beschrieb ein Zeuge am Landesgericht St. Pölten die Verletzung des Burschen, der damals zunächst von einem Spaß des Schützen ausgegangen war. Die Schmerzen im Gesicht und im Auge belehrten ihn aber eines Besseren. „Haben Sie noch Beschwerden?“, wollte Jugendrichter Markus Grünberger wissen. „Nein, mittlerweile ist alles verheilt“, gab das Opfer zur Erleichterung aller bekannt.

Alkoholproblem nach Tragödie
Der Beschuldigte, ein angehender Präsenzdiener, hatte bis dahin schon mehrfach Probleme mit Alkohol, dem er seit dem Tod seines Bruders relativ häufig zusprach. Für ihn sei der Vorfall Anlass gewesen, sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen. Die Schreckschusspistole habe er eigens für Silvester zum Abschießen von Raketen gekauft. Was man damit sonst anrichten könne, habe er nicht gewusst, bedauerte er gegenüber Grünberger. An das tragische Ende der Party könne er sich auch nicht mehr erinnern. Sein „Film riss“ schon kurz nach Mitternacht und nur bruchstückhaft sei ihm sein Aufenthalt bei der Polizei in Erinnerung. Von einem Vollrausch könne man laut Grünberger jedoch nicht sprechen. Mit knapp zwei Promille ging der Richter nur von einer Enthemmung aus. Aufgrund der Aussagen einiger Zeugen könne man auch nur von einem Vorsatz sprechen, begründete der Richter seinen Schuldspruch. Er verurteilte den 19-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Das Opfer erhält rund 3.000 Euro Schmerzensgeld, darüber hinaus muss der Bursche seine bereits begonnene Therapie nachweislich fortsetzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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