Vergewaltigung
Landete Missbrauchsopfer als Vergewaltiger vor Gericht?
BEZIRK. Eine Frau, die mit Verletzungen im Gesicht nackt am Boden liegend gefunden wurde, vage Angaben machte und Spermaspuren ihres Sohnes brachten einen 32-Jährigen aus dem Bezirk Melk als Vergewaltiger vor Gericht.
Mit Mutter Geschlechtsverkehr
Zu den Vorwürfen des St. Pöltner Staatsanwalts Leopold Bien, der zunächst aufgrund des Gutachtens von Dietmar Jünger auch eine Einweisung des an sich zurechnungsfähigen Mannes in eine Anstalt in Erwägung zog, bekannte sich der Angeklagte nur zur „Blutschande“ schuldig. Er gab an, im November 2017 mit seiner Mutter Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Dieser sei jedoch einvernehmlich und ohne Gewalt abgelaufen.
Als der 32-Jährige schließlich in Untersuchungshaft landete, brach gegenüber Verteidiger Roland Schöndorfer eine erschütternde Lebensbeichte aus dem Mann heraus. „Bis jetzt hat er sich niemandem anvertraut“, so der Rechtsbeistand. „Erst in einem Gespräch mit mir hat er reinen Tisch gemacht.“
Missbrauch im Kindesalter
Den Angaben des 32-Jährigen nach sei die Mutter ihren Söhnen gegenüber bereits im Kleinkindalter mit Gewalt begegnet. Man nahm ihr die Kinder weg, doch bei gelegentlichen Kontakten habe sie ihrem Sohn Drogen und Alkohol verabreicht und etwa seit seinem 13. Lebensjahr sei es regelmäßig zu sexuellen Übergriffen ihrerseits gekommen. Schon früh habe er an ihr Oralverkehr ausüben müssen und sie habe sich vor den Kindern selbst befriedigt. Schließlich wurde der Geschlechtsverkehr mit dem Angeklagten beinahe zur Normalität. Es gebe, laut Beschuldigtem, auch Opfer außerhalb der Familie, keiner der jungen Burschen habe sich bis jetzt aber damit an die Öffentlichkeit gewagt.
Für die Verletzungen im Gesicht der Mutter sei er nicht verantwortlich, meinte der 32-Jährige. Eine Zeugin, die einen Streit wahrgenommen hatte, gab an, eine männliche Stimme gehört zu haben. „Du Hur´ g´hörst umbracht!“, schnappte sie auf, konnte aber nicht sagen, welcher Mann hinter dieser Äußerung stand. Für Schöndorfer käme unter anderem auch der Lebensgefährte der Frau für den Gewaltausbruch infrage, falls er sie mit ihrem Sohn in flagranti erwischt habe.
Ermittlungsverfahren gegen Mutter
Die Mutter verweigerte nach ersten Angaben vor der Polizei jede weitere Aussage, auch die Brüder des Angeklagten machten von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch. Der Schöffensenat sprach den Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Für die Blutschande, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht ist, einigte man sich auf eine Diversion mit zweijähriger Probezeit und eine Psychotherapie.
Staatsanwalt Bien zeigte sich damit einverstanden. Mittlerweile sei ein Ermittlungsverfahren gegen die Mutter eingeleitet worden, bei dem entsprechende Zeugenaussagen auch zu einer Verurteilung der Frau führen können.
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