Melker Lehrling kein Vergewaltiger
BEZIRK MELK. Trotz eines umfangreichen Beweisverfahrens mit zahlreichen Zeugen waren es letztlich doch nur zwei Personen, die die Wahrheit kennen, erklärte der St. Pöltner Richter Markus Grünberger in seiner Urteilsbegründung den Freispruch eines 19-jährigen Lehrlings aus dem Bezirk Melk.
Auf der Anklagebank landete der Bursche, nachdem seine Ex-Freundin behauptet hatte, er habe sie bei ihrer ersten sexuellen Begegnung auf das Bett gedrückt, ihr einen Schlag ins Gesicht gegeben und sie vergewaltigt. Die Rechtsvertreterin des angeblichen Opfers Maria Strohmayer forderte für die damals 16-Jährige € 3.000 Entschädigung, zumal das Mädchen therapeutische Hilfe benötige.
„Nicht schuldig“, erklärte der Angeklagte. Es sei alles einvernehmlich gewesen, und als das Mädchen zu weinen begann, habe er sofort aufgehört und mitgeweint.
Sowohl die junge Frau, als auch der Lehrling hätten die Situation durchaus glaubwürdig dargestellt, so Grünberger. „In der Gesamtschau ist zu sagen, dass hier etwas vorgefallen ist, was ihr gar nicht gefallen hat“, dennoch gebe es Zweifel zugunsten des Angeklagten, wodurch ein Schuldspruch nicht vertretbar sei. Der Freispruch ist rechtskräftig, nachdem auch Staatsanwalt Patrick Hinterleitner zustimmte.
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