Melker Stalker beruft gegen Haftstrafe
BEZIRK MELK. Sein rascher Rückfall nach der Haftentlassung im Mai 2015 war nur einer von mehreren Erschwerungsgründen, weshalb die St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer einem 48-Jährigen aus dem Bezirk Melk eine Freiheitsstrafe von neun Monaten aufbrummte. Zusätzlich widerrief sie eine bedingte Strafe von sechseinhalb Monaten, die der unverbesserliche Stalker nun ebenfalls abzusitzen hat (nicht rechtskräftig).
Zum dritten Mal vorm Kadi
Vehement protestierte der Beschuldigte gegen die Strafhöhe, die bis zu einem Jahr Haft ausgesprochen werden könnte. Staatsanwalt Patrick Hinterleitner hielt den Strafantrag, wonach der Mann wegen beharrlicher Verfolgung seiner Noch-Ehefrau, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung zur Verantwortung gezogen wurde, aufrecht. Der Mann steht nun bereits zum dritten Mal vor Gericht, nachdem er seine Frau trotz Gefängnisstrafe und mehrfachen Kontaktverbots abermals beharrlich verfolgt haben soll.
Stalker bleibt in U-Haft
„Er hängt nach wie vor an ihr“, so Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz, die für ihre Mandantin 2.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen bekam. Darüber hinaus soll der Angeklagte auch für mögliche Folgeschäden – die Frau bedarf einer therapeutischen Behandlung - haften. Nach dem Prozess wurde der Stalker wieder in Untersuchungshaft genommen, wo er bereits therapeutische Hilfe in Anspruch nimmt.
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