Landesgericht St. Pölten
Mostviertel: Ehefrau zur Prostitution gezwungen

- Verteidiger Martin Mahrer
- hochgeladen von Philipp Pöchmann
Wegen grenzüberschreitenden Prostitutionshandels, Zuhälterei, fortgesetzter Gewaltausübung, schwerer Nötigung und Körperverletzung musste sich ein 35-jähriger Ungar am Landesgericht St. Pölten verantworten.
MOSTVIERTEL. Zu Beginn des Prozesses leugnete der Beschuldigte die ihm zur Last gelegten Taten, erst nachdem ihn Richterin Doris Wais Pfeffer mit diversen Zeugenaussagen konfrontiert hatte, brachte ihn Verteidiger Martin Mahrer dazu, sich weitgehend schuldig zu bekennen.
Vor allem die Aussage des Opfers, das seit 2022 mit ihm verheiratet ist, wertete die Richterin als nachvollziehbar und glaubwürdig. Demnach sei die Frau Anfang 2023 mit ihrem Ehemann nach Österreich in den Bezirk Melk gezogen, wo er sie bis Mitte Dezember vergangenen Jahres unter anderem mit Schlägen dazu brachte, der Prostitution nachzugehen. Als die Frau dem Beschuldigten Mitte Dezember erklärte, nicht mehr unter diesen Bedingungen arbeiten zu wollen, verpasste er ihr Faustschläge und Tritte, bis sie zu Boden ging.
"150, nicht gut, gib Gas"
Wie die Ungarin ausführte, habe sie ihr Mann jeden Tag in das Laufhaus gebracht und auch wieder abgeholt. Er habe verlangt, dass sie etwa 600 Euro pro Tag verdienen müsse. Sie selbst habe nur Taschengeld von ihm bekommen. Ein Chatverlauf zeigte, dass sie dem Beschuldigten ständig schrieb, wie viele Minuten sie gearbeitet und wie viel sie verdient habe. Eine seiner Reaktionen: „150 nicht gut, gib Gas, muss besser sein!“ Das habe er nur aus Spaß geschrieben, so der 35-Jährige. Das Laufhaus habe sie selbst ausgesucht und sie habe bereits zuvor als Prostituierte gearbeitet. „Sie liebte ihren Job“, behauptete der Ungar, der vom Verdienst seiner Frau kaum etwas abbekommen haben will. Sie belaste ihn jetzt nur, weil er sich mit seiner Ex-Freundin, mit der er auch Kinder habe, wieder versöhnte und sich von seiner Frau trennen wollte. Verletzungen stammten nicht von ihm, er habe auch nie welche gesehen.
Einige Aussagen der Frau konnten von Zeugen bestätigt werden, was Verteidiger Martin Mahrer veranlasste, Rücksprache mit dem Ungar zu halten, zumal ein Geständnis neben seiner bisherigen Unbescholtenheit doch als wesentlicher MIlderungsgrund beim Strafmaß zum Tragen käme. Dem Rat des Anwalts folgend meinte er zuletzt: „Es tut mir leid, dass es so geschehen ist.“
Wais-Pfeffer sprach den Ungar anklagekonform schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, davon zwölf bedingt (rechtskräftig).



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