Porno-Dreh mit 14-Jähriger
Das Dutzend ist voll: Um Pornografie und Gewalt ging's im zwölften Verfahren eines 35-Jährigen.
BEZIRK MELK. Sechs Monate Freiheitsstrafe lautete eines der letzten Urteile, nachdem bei dem siebenfachen Vater wieder einmal Kinderpornos auf seinem PC gefunden worden waren. Zudem gingen Kinder im Alter von zwölf bis 14 Jahren, die er seiner Aussage nach unter anderem im Freibad kennen gelernt habe, aus und ein und hatten dabei ihre ersten Kontakte mit Pornografie.
Diesmal ist die Liste der Vorwürfe von Staatsanwalt Günter Gößler um einiges länger. Der arbeitslose Tischler wird von seiner Exfrau, zwei eigenen Kindern sowie abermals von Jugendlichen teils aus der Nachbarschaft schwer belastet. So soll er seine Exfrau, von der er sich vier Tage vor seiner Hochzeit mit einer 19-Jährigen im Mai 2012 scheiden ließ, regelmäßig geohrfeigt haben, ihr ein Mobiltelefon gegen den Kopf geworfen und sie an den Haaren von einem Sessel zu Boden gezerrt haben. Nach einem Schlag gegen den Hals sei sie sogar bewusstlos gewesen.
Seinen Sohn, mittlerweile fünf Jahre, und seine dreijährige Tochter habe er ebenfalls mehrfach geschlagen. Nicht schuldig, erklärte der Angeklagte gegenüber Richterin Andrea Humer, bevor er zumindest die Ohrfeigen für seine Ex zugestand.
Ene-mene-mu, Mutter bist du
Ein selbst gedrehtes Video bei seinem Geschlechtsverkehr mit einer 14-Jährigen sei mit deren Einverständnis gemacht worden, versuchte der Beschuldigte die an sich schon kriminelle Handlung abzuschwächen. „Haben Sie wenigstens verhütet?“, wollte Humer wissen. „Nein“, so der mehrfache Vater, der im letzten Prozess schon Probleme hatte, seinen Kindern die jeweiligen Mütter zuzuordnen.
Massive Anschuldigungen erhebt auch eine 15-Jährige, die der Angeklagte geschlagen und sexuell belästigt haben soll. Deren Mutter im Zeugenstand will selbst einiges gesehen haben und meinte: „Da is es zu´gangen bei uns in der Straßen!“ Richterin Andrea Humer vertagte auf Antrag des Verteidigers für eine zweitägige Fortsetzung des Prozesses im November.
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