Mostviertel
Prozess: Stiefvater wurde mit Kopfschuss getötet

Der Angeklagte wird am Landesgericht St. Pölten abgeführt. | Foto: Probst
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Mord, zweifacher Mordversuch, sowie Widerstand gegen die Staatsgewalt standen im Mittelpunkt eines Geschworenenprozesses am Landesgericht St. Pölten, wobei es für einen 42-jährigen Installateurmeister um eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum ging.

MOSTVIERTEL.

„Ich war wahnsinnig“

, wiederholte der Betroffene und schilderte die Bluttat, bei der er am 20. April dieses Jahres im Bezirk Melk den Lebensgefährten seiner Mutter mit einer Winchester aus kurzer Distanz in den Kopf geschossen hatte.

„Ich habe mich schon zwei Tage vorher in der Arbeit komisch gefühlt“

, erklärte er. Seinem Arbeitgeber habe er mitgeteilt, dass man sie abhöre. Was am Nachmittag vor der Tat geschah, wisse er nicht mehr. Er sei dann in sein Zimmer gegangen und habe die Waffe geholt.

„Ich bin in die Küche gegangen, da habe ich den Karl Zeitung lesen gesehen. Ich hab ihn anvisiert und abgedrückt!“

Eigentlich habe er nur einen leichten Groll gegen den 62-Jährigen gehabt. „Ferngesteuert, hypnotisiert, wie in Trance“, beschrieb der Schütze seinen Zustand. Als seine Mutter, vom Müllentsorgen in die Küche kam, meinte ihr Sohn: „Mama schau, hilf in Karli!“ Die Frau wählte zunächst den Notruf, danach rief sie ihren anderen Sohn an.

Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz | Foto: Probst

Vor COBRA in der Garage verschanzt

Als das Einsatzkommando der COBRA eintraf, hatte sich der 42-Jährige bereits hinter einem Kasten in der Garage verschanzt. Von dort aus schoss er auf die Beamten, die nur teilweise durch einen Schutzschild, den der Mann einmal traf, gedeckt waren. Gefährdet waren sie in dem beengten Raum darüber hinaus von Querschlägern. Als ein Beamter nach langem Zureden vier Schüsse in seine Richtung abgab, ließ der 42-Jährige die Waffe fallen und sperrte sich in einem weiteren Raum ein.

Verteidigerin Nora Maximiuk | Foto: Probst

Dort konnte er schließlich festgenommen werden.
Wie Verteidigerin Nora Maximiuk bereits zu Beginn der Verhandlung ausführte, gebe es im Fall des Stiefvaters nichts zu beschönigen. Die Schüsse gegen die Beamten habe ihr Mandant jedoch nicht in Tötungsabsicht abgegeben. Er habe es für einen Überfall von falschen Polizisten gehalten und, wie der Schütze äußerte, nur zur Abschreckung auf deren Schienbeine gezielt. Die Frage von Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz, wann ihm diese Fehleinschätzung bewusst geworden sei, meinte der 42-Jährige: Erst, als er das Wort COBRA auf dem Helm eines Beamten wahrgenommen habe.

Gefahr für weitere Gewalttaten

Gerichtsmediziner Wolfgang Denk erklärte, dass der Schuss in den Kopf des 62-Jährigen zu einer Einblutung, sowie zur tödlichen Zerstörung der Hirnsubstanz geführt habe. Laut Gerichtspsychiater Werner Brosch sei der Betroffene zum Tatzeitpunkt aufgrund einer schwersten Erschütterung seiner Persönlichkeit nicht zurechnungsfähig gewesen. Er leide an einer paranoiden Schizophrenie in einem derart gravierenden Ausmaß, dass eine sehr hohe Gefahr für weitere Gewalttaten bestehe, zumal man ihn auch mit Medikamente nur unzureichend behandeln könne.

Gerichtsmediziner Wolfgang Denk und Gerichtspsychiater Werner Brosch. | Foto: Probst
  • Gerichtsmediziner Wolfgang Denk und Gerichtspsychiater Werner Brosch.
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Mord und Widerstand gegen die Staatsgewalt

Wie unter anderem auch von Maximiuk erwartet, endete der Prozess gegen den 42-Jährigen mit der Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum, wobei alle acht Geschworenen übereinstimmten. Ebenfalls einstimmig fiel die Frage nach Mord und Widerstand gegen die Staatsgewalt aus, im Zusammenhang mit dem versuchten Mord an zwei COBRA-Beamten sprachen sich zwei Geschworene dagegen aus (rechtskräftig).
Offensichtlich erleichtert über die Entscheidung zeigte sich auch der Betroffene, der auf die Frage des Richters nach seinem Befinden erklärte, dass ihm die Behandlung im Zentrum guttue, gleichzeitig quäle ihn sein schlechtes Gewissen.

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