Schwester in Melk mit Fleischklopfer attackiert
Vor Gericht enthüllte eine 59-jährige Pensionistin große familiäre Probleme
BEZIRK. Jahrelange familiäre Probleme führten im September vergangenen Jahres im Bezirk Melk zu einer blutigen Auseinandersetzung zwischen zwei Schwestern, die eine 59-jährige Pensionistin nun vor Gericht brachte.
Staatsanwalt Karl Wurzer konfrontierte die Frau mit zwei Vorfällen, die sich bei Besuchen im Haus der Mutter ereigneten. Im Zuge eines Streites der Angeklagten mit ihrer Schwester, die sie provoziert haben soll, stieß die 59-Jährige ihre Schwester gegen einen Türstock, verpasste ihr Tritte und griff schließlich zu einem Fleischklopfer, mit dem sie der Kontrahentin auf den Kopf schlug.
„Bin nicht ganz schuldig“
„Ich bin nicht ganz schuldig“, erklärte die Pensionistin, die schon immer das Gefühl hatte, dass ihre Schwester zu Hause bevorzugt behandelt worden sei. „Ich hab mich nur gewehrt“, versuchte sie ihre Attacke zu relativieren. Zum Angriff selbst zeigte sie sich ebenso geständig, wie zu den Handgreiflichkeiten gegen ihre Mutter, die sich vier Tage nach dem ersten Vorfall ereigneten.
Konfliktbelastetes Elternhaus
Dabei endete ein Streit damit, dass die 59-Jährige ihre Mutter an den Haaren riss, sie mit Gegenständen bewarf und sie die Stiegen hinunterzerrte. „Sie hat mich nie mögen“, begründete die Beschuldigte ihre Aggressionen, während die Mutter von einem „schwierigen Kind“ sprach.
Wie Staatsanwalt Wurzer verwies auch Verteidiger Martin Kaufmann auf das äußerst konfliktbelastete Elternhaus der Angeklagten. Die Probleme seiner Mandantin hätten sich jahrelang aufgestaut, sodass es schließlich zu den Angriffen gekommen sei, wobei es doch einige Widersprüche bei den Aussagen der Beteiligten gebe. Der Richter wertete beide Schwestern als nur eingeschränkt glaubwürdig, wobei er bei dem Opfer von einem „Belastungseifer“ ausging. Er verurteilte die 59-Jährige zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Ihrer psychisch schwer angeschlagenen Verfassung entsprechend erteilte er auch die Weisung einer Therapie.
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