Vater verging sich an 10-Jähriger

- <b>Verteidiger Dietmar Gollonitsch </b>hatte im Prozess einen schweren Stand.
- Foto: Probst
- hochgeladen von Melanie Grubner
Vater verging sich an 10-Jähriger
BEZIRK MELK. (IP) Bis zuletzt leugnete der Beschuldigte aus dem Bezirk Melk in dem dreitägigen Prozess, sich jahrelang an dem Mädchen vergangen zu haben.
„Die Trauben für meinen Mandanten hängen sehr hoch“, bekannte auch der Verteidiger des Angeklagten Dietmar Gollonitsch, nachdem zahlreiche Zeugen und Gutachter ausgesagt hatten.
Bereits 2006 entdeckten Mutter und Großmutter Tagebucheintragungen der damals zehnjährigen Anna (Name von der Redaktion geändert), in denen von sexuellen Belästigungen die Rede war. Der Stiefvater verbrannte die Seite und drohte mit dem Ausschluss des Mädchens aus der Familie. Während seine sexuellen Annäherungen schließlich bis zum Äußersten gingen, deutete das Opfer mit zwölf Jahren an, dass es sich das Leben nehmen wolle. Nur die beste Freundin ahnte warum.
Im Oktober 2012 brach es dann auf einer Party aus ihr heraus. Sie könne das Geschehene nicht vergessen. Gleichzeitig beschwor die Jugendliche alle die in ihr Geheimnis eingeweiht waren, zu schweigen, da sie ihren beiden Halbgeschwistern den Vater nicht nehmen und damit auch die Familie nicht zerstören wollte.
Häufige Ohnmachtsanfälle und deutliche Verhaltensstörungen der mittlerweile 17-jährigen Anna riefen eine Schulsozialarbeiterin auf den Plan, der sich das schwer traumatisierte Opfer schließlich umfassend anvertraute. Opfervertreterin Ulrike Koller erkämpfte für die junge Mandantin vorerst 5.000 Euro Schmerzensgeld sowie die Zusage, dass der 42-Jährige für alle Folgeschäden, die mit seinen Übergriffen in Zusammenhang stehen, aufzukommen hat.
Die Erklärungen des Stiefvaters, wonach ihn Anna aus Rache angeschwärzt habe, waren für Richterin Andrea Humer nicht glaubwürdig. Auch dass er das Schlafzimmer wegen seiner Alkoholisierung nicht gefunden habe, und daher von der Mutter im Bett ihrer Tochter erwischt wurde, war völlig unglaubwürdig.
Vielmehr seien die Schilderungen des Opfers nachvollziehbar, trotz des Umstandes, dass es ihm sehr schwer gefallen ist, über Details zu sprechen, begründete die Richterin das Urteil.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.