Bezirk Melk
Vorgetäuschter Einbruch brachte Türkin vor Gericht

Die 46-jährige Türkin vor dem Landesgericht St. Pölten | Foto: Ilse Probst
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„Wir sind vor Gericht, wo ist die Gerechtigkeit!“, wetterte eine 46-jährige Türkin mehrfach, nachdem der St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek sie wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung, falscher Beweisaussage, Betrug und Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, zwölf davon bedingt, verurteilt hatte (nicht rechtskräftig).

BEZIRK. Die vierfach vorbestrafte Mostviertlerin erstattete im Juli 2020 Anzeige bei einer Polizeidienststelle im Bezirk Melk. Ein Unbekannter habe ihr Schlafzimmerfenster von außen eingeschlagen und 3.600 Euro, sowie ein Handy gestohlen.

Als die Beamten nachschauten, stießen sie auf Ungereimtheiten. So wurde das Fenster offenbar von innen eingeschlagen, das dabei entstandene Loch reichte nicht einmal dazu aus, mit der Hand durchzugreifen. Dennoch beharrte die Frau darauf, Opfer eines Einbrechers geworden zu sein. Etwa fünf Wochen später reichte sie eine Schadensmeldung bei der Versicherung ein, die diese jedoch ablehnte.

„Daran gibt es auch nichts zu rütteln“

Im Prozess erklärte sich die Angeklagte nur zum Vorwurf der Gefährdung der körperlichen Sicherheit schuldig. „Daran gibt es auch nichts zu rütteln“, meinte Verteidiger Alexander Eisl. Demnach fuhr die 46-Jährige im Februar 2021 entgegen die Fahrtrichtung in einen Kreisverkehr im Bezirk Scheibbs ein und krachte in ein entgegenkommendes Fahrzeug. Sie selbst wurde dabei leicht verletzt.

Den angeblichen Einbruch in ihr Einfamilienhaus betreffend leugnete sie bis zuletzt. „Mein Gewissen ist rein“, erklärte sie und behauptete trotz einschlägiger Vorstrafe wegen Falschaussage, dass sie auch in den vorangegangenen Prozessen immer alles gestanden habe.

Sohn konnte Mutter nicht entlasten

Die Zeugenaussage ihres 18-jährigen Sohnes, der während des Einbruches alkoholbedingt tief geschlafen habe und nicht einmal das Zerbersten der Fensterscheibe gehört haben will, konnte die Frau nicht entlasten. Auch eine Freundin der Mutter, die während der angegebenen Tatzeit im Haus übernachtete, von der Polizei zunächst befragt und danach nicht mehr gesehen war, trug nichts zur Aufklärung bei. Zuletzt stand noch die Möglichkeit im Raum, dass sich jemand durch einen Mauerdurchbruch, in dem ein Ofen zur Beheizung von Wohn- und Schlafzimmer stand, Zutritt in das an sich abgesperrte Schlafzimmer verschafft habe. Unwahrscheinlich, meinte der Richter, aufgrund der Maße der Öffnung.

Vielmehr war Wiaderek nach Überprüfung der Finanzlage der Frau davon überzeugt, dass die Beschuldigte einfach Geld brauchte. Ihre Erklärung, warum sie trotz hoher Schulden so viel Bargeld im Haus gehabt haben soll, brachte keinen Zweifel an ihrer Schuld. „Immer, wenn Ihre Version widerlegt wurde, haben Sie eine neue aufgetischt“, so die Urteilsbegründung des Richters.

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