Bezirk Melk
Zwei Jahre Haft nach Attacke gegen Mutter
BEZIRK (ip). Der Versuch, seiner Mutter 20 Euro zu rauben, brachte einen 35-Jährigen aus dem Bezirk Melk vor einen St. Pöltner Schöffensenat, der ihn schließlich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilte und darüber hinaus zwei Monate Haft nach einer bedingten Entlassung widerrief (nicht rechtskräftig).
Laute heftige Reaktionen
„Sie sind heute wesentlich verhaltensauffälliger als beim letzten Mal“, stellte der Richter fest, nachdem der Beschuldigte unter anderem mehrmals auf seinen Ärmel spuckte und damit intensiv die Tischplatte vor sich polierte (Anm. - Corona bedingt steht gleich daneben ein Desinfektionsmittel und eine Papierrolle). Auch seine Reaktionen zu Fragen des Richters fallen teilweise übertrieben laut und heftig aus. Doch das psychiatrische Gutachten, das nach der ersten Verhandlung im Mai eingeholt wurde, attestiert dem sechsfach vorbestraften Mann, dass er jedenfalls beim Vorfall im Februar 2020 zurechnungsfähig gewesen sei. Alkoholisiert – ja, aber nicht voll betrunken. Darüber hinaus leide er an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung und sei Alkoholiker. Beim Strafmaß ging der Senat von einer verminderten Schuldfähigkeit aus.
„Ich habe das Gutachten nicht verstanden“, meinte der Angeklagte, der zunächst alles leugnete, dann aber ein umfassendes Geständnis ablegte. Demnach sei er stark betrunken zu seiner Mutter gekommen und habe 20 Euro gefordert, die sie ihm nicht freiwillig geben wollte. Er habe sie mit beiden Händen an den Schultern gepackt und sie heftig geschüttelt, vielleicht auch gestoßen und ihr Haarbüschel ausgerissen. Auch ihr zu Hilfe eilender Lebensgefährte wurde bei der Attacke leicht verletzt. „Ich wollt´ ihnen ja nicht weh tun“, beteuerte der Beschuldigte und fügte hinzu: „Die kennen mich ja eh!“
"Zu dick aufgetragen"
Etwas widersprüchlich äußerten sich die beiden Opfer, die vor der Polizei auch davon sprachen, dass der Sohn seine Mutter gewürgt, an den Füßen gepackt und sie durch den Raum geschleudert habe. Nach Meinung des Richters hätten die beiden damals vielleicht etwas zu dick aufgetragen im Vergleich zu ihrer Aussage vor Gericht, weshalb bei einigen Vorwürfen im Zweifel zugunsten des 35-Jährigen entschieden wurde.
Auf die Frage von Verteidiger Markus Distelberger, ob der Angeklagte zu einer stationären Alkoholtherapie bereit wäre, meinte dieser: „I glaub, des is nimmer nötig!“ Mit seinem Schlusswort richtete er sich wieder lautstark an den Richter: „Wann derf i hamgeh´n?“
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