Sicherheit zuhause
Niederösterreicher bleiben mit Videoüberwachung im Bilde
NÖ. Um sich durch das Aufnehmen der eigenen Wohnung nicht strafbar zu machen, ist es wichtig einige Punkte zu beachten: Öffentliche Orte, wie ein Gehsteig, dürfen nicht zu sehen sein, außer man möchte zum Schutz vor Sachschäden die Fassade bewachen. Nachbarsgrundstücke dürfen keinesfalls gefilmt werden. Eine Kennzeichnung der Überwachung durch zum Beispiel Schilder muss gegeben sein. Aufgenommenes muss nach spätestens 72 Stunden überschrieben oder gelöscht werden. Eine Auswertung der Daten...