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Die Firma Walter Kruspel in Mistelbach hat alles richtig gemacht. Stefan Makowsky (2. von links) ist als Ferialpraktikant im Cafe Harlekin tätig. Herr Kruspel informierte sich beim stellvertretenden Leiter des Service-Centers Mistelbach der NÖ Gebietskrankenkasse, Harald Köppel (am Bild rechts), zum Thema Ferialpraxis.
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NÖ Gebietskrankenkasse gibt Tipps zur Sozialversicherung beim Ferialjob

Viele Schüler und Studenten gehen in den Sommerferien arbeiten, um Geld zu verdienen oder ein verpflichtendes Praktikum zu absolvieren. Was das sozialversicherungsrechtlich bedeutet, wissen die wenigsten: Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Gibt es anrechenbare Pensionszeiten? Muss man etwas an die NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK) melden? Dazu ist vor allem klar zu stellen: Ferialjob ist nicht Ferialjob! Die Sozialversicherung unterscheidet zwischen Praktikanten, Volontären und Ferialarbeitern bzw. -angestellten.

Ferialarbeiter und Ferialangestellte

In den überwiegenden Fällen wollen Schüler und Studenten im Sommer Geld verdienen. Sie werden dann als Ferialarbeiter oder -angestellte angemeldet, sind also Dienstnehmer im arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Sinn. Konkret heißt das, sie haben eine persönliche Arbeitsverpflichtung, sind weisungsgebunden und müssen sich organisatorisch im Betrieb eingliedern. Dafür haben sie Anspruch auf kollektivvertragliche Entlohnung, anteilsmäßige Sonderzahlungen und aliquoten Urlaub. Ferialarbeiter und -angestellte sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Pflichtpraktikanten

Anders sieht es aus, wenn beim Sommerjob die Ausbildung im Vordergrund steht. Solche Ferialpraktikanten sind Schüler oder Studenten, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene Tätigkeit verrichten müssen. Solche Ferialpraktikanten sind automatisch schülerunfallversichert. Bekommt der Praktikant vom Dienstgeber allerdings ein „Taschengeld“ ist er anzumelden: Liegen die Bezüge über der Geringfügigkeitsgrenze (derzeit Euro 386,80), ist der Praktikant kranken-, unfall- und pensionsversichert. Andernfalls besteht nur ein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Pflichtpraktikanten im Hotel- und Gastgewerbe haben stets Anspruch auf die kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigung, die mit dem jeweiligen Schuljahr korrespondiert.

Volontäre

Volontäre wollen nach Abschluss der Schule bzw. des Studiums ihre erworbenen theoretischen Kenntnisse praktisch vertiefen. Ähnlich wie beim Pflichtpraktikum steht also der Ausbildungs- und Lernzweck im Vordergrund. Allerdings erfolgt das Volontariat freiwillig und ohne jegliche Arbeitsverpflichtung. Volontäre sind direkt bei der AUVA zur Unfallversicherung zu melden; sofern sie nicht als Dienstnehmer tätig werden und die Meldung bei der Gebietskrankenkasse zu erstatten ist.

Serviceline der NÖGKK

Um die Anmeldeformalitäten kümmert sich der Dienstgeber. Wer Fragen zum Versicherungsschutz beim Ferialjob hat, kann die Serviceline der NÖGKK für Dienstgeber unter der Nummer 050899 7100 kontaktieren. Infos gibt es auch unter www.noedis.at.

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