200 Euro für getürktes Kfz-Pickerl
Bezirk: Kfz-Werkstatt-Betreiber vergab Blanko-Begutachtungsplaketten.
(mr). Vier Männer drückten die Anklagebank im Landesgericht Korneuburg, ein fünfter glänzte durch Abwesenheit. Staatsanwalt Stefan Dunkl legte dem Betreiber einer Kfz-Werkstatt im Süden des Bezirks das Verbrechen des Amtsmissbrauchs zur Last. Es hatte sich herumgesprochen, dass man gegen eine "Gebühr" von 200 Euro das jährlich notwendige Prüfgutachten samt Begutachtungsplakette erhielt und nicht einmal das Fahrzeug in die Werkstatt bringen musste – die Kopie des Zulassungsscheines und der Kilometerstand waren die einzigen benötigten Informationen.
Bemerkenswert ist, dass nicht nur der Werkstattbetreiber, sondern auch Vermittler und Kunden als Bestimmungs- bzw. Beitragstäter angeklagt und verurteilt wurden. Ein Kunde gestand freimütig zu, dass er sich die Kosten für notwendige Reparaturen seines PKW nicht habe leisten können und solchermaßen trotz mangelnder Verkehrs- und Betriebssicherheit zu einem positiven Gutachten kam, ohne dass sein PKW in der Werkstätte überprüft wurde.
Vor Gericht zeigten sich sämtliche Angeklagten einsichtig, dass sie eine "Linke" begangen haben, wenngleich nicht alle verstanden, warum sie wegen Amtsmissbrauchs verurteilt wurden. Die Strafen: ein Kfz-Besitzer kam mit drei Monaten Bewährungsstrafe davon, zwei Vermittler mit sieben bzw. 15 Monaten. Der Werkstattbetreiber fasste hingegen zwei Jahre aus, davon muss er fünf Monate absitzen. Rechtskräftig!
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