Vorsicht Hundebesitzer!
Fuchsräude auch im Jagdbezirk-Mistelbach.
Bezirk Mistelbach: Wie in vielen Ecken Niederösterreichs, wurden in letzter Zeit auch im Jagdbezirk Mistelbach einige Fälle von Fuchsräude bestätigt. Mehrere Medien berichteten darüber ausführlich. Im März wurde unter anderem von der NÖN über vermehrtes Vorkommen der Fuchsräude im Bezirk Neunkirchen berichtet.
Auch im Jagdbezirk Mistelbach, hier speziell im und um das Jagdgebiet Asparn/Zaya, konnten einige erkrankte Füchse bestätigt und erlöst werden. So der dortige Hegeringleiter, Jagdleiter und Jagdaufseher Wolfgang Stacher. Ebenso gibt es laut Jagdaufseher Josef Kohzina bestätigte Fälle in und um Bullendorf.
Die Fuchsräude, eine parasitäre Hauterkrankung.
Die Fuchsräude ist eine parasitäre Hauterkrankung, die durch die Räudemilbe hervorgerufen wird. Sie führt in der Regel innerhalb von 3 Monaten zum Tod des befallenen Tieres. Die Erkrankung wird überwiegend durch direkten Kontakt von Fuchs zu Fuchs übertragen und ist hochansteckend.
Eine Übertragung und Ansteckung auf den Haushund und alle anderen Arten der Familie der Hunde, wie Wölfe und Kojoten, durch Kontakt zu Füchsen oder durch Kontakt zu Fuchsbaue oder sonstige vom Fuchs benützte Stellen ist leicht möglich und auch bestätigt.
Wahrscheinlich werden, laut dem Lehrbuch der Parasitologie für die Tiermedizin, auch Marder und Luchse infiziert.
Die Milbe verursacht bei den betroffenen Tieren eine allergische Reaktion, was mit starkem Juckreiz einhergeht. Deshalb kratzen oder beißen sich die Füchse und es kommt zu erheblichen großflächigen Haarausfall, zu unerträglichen Schmerzen, Juckreizen und Hauterkrankungen und oftmals auch zu offene Wunden. Häufig treten auch Sekundärinfektionen und eine erhebliche Schwächung des Immunsystems auf.
Beim Menschen – die Pseudokrätze.
Beim Menschen kann ein kurzer Kontakt mit einem räudigen Fuchs eine Hauterkrankung, die Pseudokrätze, hervorrufen. Diese macht sich oftmals durch Juckreize, starkes Brennen und erhebliche Schädigung der Haut bemerkbar.
Alle Hundebesitzer sollten sich daher der Gefahr einer Ansteckung und Infizierung bewusst sein und ihre vierbeinigen Lieblinge nicht frei und schon gar nicht abseits öffentlicher Wege herumstreunen lassen. Zudem sollten geltenden Bestimmungen wie z.B. Bestimmungen nach dem NÖ Hundehaltegesetz, nach dem NÖ Jagdgesetz und ähnliche geltende Bestimmungen vermehrt Beachtung finden.
Über Behördenauftrag sind Jagdaufsehern verpflichtet die Jagdaufsicht wahrzunehmen und entsprechend der geltenden Gesetzesvorgaben auch einzuschreiten!
Wichtiger Bestandteil der Jagdausübung!
Auch wieder ein wichtiger Bestandteil der ganzjährigen Jagd, nicht nur im Jagdbezirk Mistelbach. Kranke Wildtiere entnehmen. Ausbreitung von Krankheiten und Seuchen verhindern. Infizierung von Haustieren und Naturliebhabern nach Möglichkeit hintanhalten.
Mit dem Jagdrecht ist die Jägerschaft auch gesetzlich verpflichtet das Wild zu hegen, damit ein artenreicher und gesunder Wildstand sich entwickeln kann und auch erhalten bleibt!
Waidmannsheil!
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