Neues Gesetz ab 1.6.
Hundehalter ab in den Kurs
Mit 1. Juni gelten für Hundehalter – und jene die es werden wollen – neue Bestimmungen in Niederösterreich.
BEZIRK MISTELBACH. Sie sind so süß und flauschig, aber sie bedeuten auch eine ganze Menge Arbeit und Zeit. Ein Hund als Haustier will erzogen werden, damit er zur Freude und nicht zum kläffenden Ärgernis wird. Das Land Niederösterreich will nun mit Kursen, die der Hundehalter zu absolvieren hat, einen verpflichtenden Schritt zum besseren Zusammenleben setzten.
Versicherung
Mit 1. Juni kommen eine Hand voll neuer Bestimmungen zum Tragen. So wird in Niederösterreich eine maximale Höchstgrenze eingezogen, wieviele Hunde pro Haushalt erlaubt sind. Diese liegt dann bei fünf; bei Listenhunden sind gar nur zwei pro Haushalt gestattet.
Weiters muss eine eigene Versicherung für Hunde, die bereits vor dem 31. Mai angeschafft und bei den Gemeinde registriert wurden, abgeschlossen und bei der Gemeinde nachgereicht werden. Die Haftpflichtversicherung muss einen Schaden von mindestens 725.000 Euro abdecken. "Zumeist sind die Hunde aber ohnehin schon von vielen Haushaltsversicherungen abgedeckt", rät Johanna Herold, Obfrau der Mistelbacher Hundeschule V.A.S.Z. einen Blick in die Polizze zu werfen. Für Hunde, die nach dem 1. Juni angemeldet werden, gilt die Verpflichtung natürlich auch.
Hundepass
Neu kommt, dass Menschen, die sich nach dem 1. Juni einen Hund zulegen, einen "Hundepass" machen müssen. Dieser besteht aus zwei Stunden theoretischem Vortrag bei einer fachkundigen Person, zumeist zertifizierte Hundetrainer, und einer weiteren Stunde, die von einem Tierarzt gehalten wird. "Das Ziel ist, Hundehalter auf ihre Aufgaben, sowie mögliche Kosten, beim Tierarzt und so weiter vorzubereiten", erklärt Johanna Herold. Unglücklich ist sie aber mit der Regelung, die es dem Hundehalter ermöglicht, diesen Kurs binnen sechs Monate nach der Anmeldung bei der Gemeinde nachzureichen. "Damit wird das Ziel, Menschen aufzuklären was ein Hund bedeutet, bevor man sich einen anschafft, genau verfehlt, weil eben die Anschaffung vor dem Kurs steht", meint die Hundetrainerin.
Melden langjährige Hundehalter nach dem Juni ein neues Tier bei ihrer Heimatgemeinde an, müssen auch sie einen Hundepass vorlegen. Aber es wäre nicht Österreich, würde es nicht für jede Regel auch eine Ausnahme geben. Hier findet der Hundetrainier bestimmt die passende Lösung. Den Sachkundenachweis muss der Hundehalter nur einmal in seinem (und nicht im Hundeleben) belegen.
Praxis für Listenhund
Besitzern von Listenhunden ist das alles nicht neu. Sie müssen schon seit Jahren einen Nachweis erbringen, einen vierstündigen Theoriekurs, sowie sechs Stunden Praxis mit dem Hund bei einer Hundeschule absolviert zu haben. "Wir empfehlen, dass alle im Haushalt mit dem Hund lebenden Personen, an dem Kurs teilnehmen und nicht nur der Haupthalter", erklärt die Hundetrainerin. Schließlich geht es ja darum Freude und keinen Ärger mit dem Tier zu haben.
Kurse
Die Mistelbacher Hundeschule V.A.S.Z. ist eine der ersten, die bereits Kurse für den Hundepass anbietet. Der erste findet am 17. Juni statt, der nächste am 1. Juli. Anmeldungen bitte unter www.hundeschule-mistelbach.at
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