Aufschrei aus dem Gesundheitssystem
Krankenhaus Mistelbach ruft zur Allianz der Rücksicht auf

Bei der Videokonferenz besprachen mit Landtagspräsident Karl Wilfing, der Ärztliche Direktor Christian Cebulla, die Kaufmännische Direktorin Jutta Stöger, Pflegedirektor Joachim Schulze, Oberärztin Andrea Koegler (Notfallaufnahme) und Pflegerischer Bereichsleiter Christian Pleil, die Situation im Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf.
 | Foto: LK Mistelbach
  • Bei der Videokonferenz besprachen mit Landtagspräsident Karl Wilfing, der Ärztliche Direktor Christian Cebulla, die Kaufmännische Direktorin Jutta Stöger, Pflegedirektor Joachim Schulze, Oberärztin Andrea Koegler (Notfallaufnahme) und Pflegerischer Bereichsleiter Christian Pleil, die Situation im Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf.
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MISTELBACH. Das Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf ruft gemeinsam mit Landtagspräsident Karl Wilfing zur „Allianz der Rücksicht“ auf. Eine Überbelastung der Kliniken und Intensivstationen lässt sich schon mit einfachen Maßnahmen, wie dem richtigen Tragen von Masken, verhindern.

Landtagspräsident Karl Wilfing machte sich von der Lage in seinem Heimatklinikum in dieser sehr herausfordernden Zeit bei einer Videokonferenz ein Bild: „Gemeinsam geben die MitarbeiterInnen des Landesklinikums zum Wohle der PatientInnen ihr Bestes, um jedem die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen. Doch auch die Bevölkerung kann mithelfen: Durch konsequentes und auch richtiges Tragen eines Mund-Nasenschutzes sowie durch Abstand-Halten kann eine Ansteckung verhindert und so unser Spitalssystem entlastet werden.“

Das Tragen eines geeigneten Mund-Nasen-Schutzes kann vor Viren schützen und so das Ansteckungsrisiko senken. Darüber ist sich die gesamte Belegschaft - Ärzte, Pflegepersonen sowie alle anderen Bediensteten - des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf einig. Die Bevölkerung wird daher auch von ihnen dringend ersucht, im Umgang mit anderen Menschen, die nicht im selben Haushalt wohnen, einen geeigneten Mund-Nasenschutz (MNS) zu tragen, ausreichend Abstand zu halten und Kontakte weitgehend zu vermeiden.

„Unsere Ärzte, das Pflegepersonal und sonstige medizinische und nicht medizinische Personal sind rund um die Uhr für alle da, die medizinische Hilfe benötigen. Wir rufen daher zu einer „Allianz der Rücksicht“ für die gesundheitlich Geschwächten in unserer Gesellschaft auf und ersuchen alle, sich an die Vorgaben zu halten. Das richtige Tragen eines geeigneten Mund-Nasenschutzes ist ein wichtiger Beitrag dazu, die Übertragung von COVID-19 einzudämmen“, betont der Ärztliche Direktor des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf,  Christian Cebulla, der noch hervorhebt, dass im Landesklinikum das Tragen von FFP2-Masken im Umgang mit Patientinnen und Patienten neben anderen Hygienemaßnahmen unbedingte Pflicht ist.

Auch Landtagspräsident Karl Wilfing liegt die „Gesundheit der Menschen in unserem Bundesland sehr am Herzen. Und daher leiste ich durch das Tragen einer Maske auch gerne meinen Beitrag, unsere Kliniken und Pflegebetreuungszentren und damit die gesundheitlich besonders anfälligen Menschen zu schützen.“

Derzeit befinden sich die Infektionszahlen immer noch auf einem sehr hohen Niveau. Und je höher die Infektionszahlen, desto mehr Menschen müssen auf Intensivstationen behandelt und eventuell auch künstlich beatmet werden. Niederösterreichweit werden derzeit 701 Menschen wegen COVID-19 in Krankenhäusern behandelt, davon 79 Patienten auf Intensivstationen. Im Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf befinden sich 30 PatientInnen in Behandlung, davon sieben auf den Intensivstationen (Stand 19.11.2020).

Neben der Verwendung des Mund-Nasen-Schutzes wird auch gründliches Händewaschen, das regelmäßige Lüften von Räumen und die Einhaltung von genügend Abstand zu anderen Personen weiterhin dringend empfohlen. Auch sollten die privaten Kontakte derzeit auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Es gelten derzeit zum Schutz der PatientInnen außerdem auch Besuchereinschränkungen im Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf, mit definierten Ausnahmen. Besuche sind ausschließlich in der Geburts- und Kinderabteilung, auf der Palliativstation und in begründeten Fällen möglich:

  • Eine Begleitperson bei/nach der Geburt
  • Begleitung oder Besuch minderjähriger/unterstützungsbedürftiger PatientInnen
  • im Palliativ-/Hospizbereich bzw. zur Begleitung von Sterbenden/kritischen Lebensereignissen
  • in begründenden Ausnahmefällen sind Einzelgenehmigungen möglich (z.B. für Bezugspersonen Demenzkranker)

Erlaubte BesucherInnen tragen jedenfalls eine FFP2-Atemschutzmaske ohne Ventil.
Die Besuchszeiten für diese Ausnahmefälle sind in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr im Ausmaß von höchstens 30 Minuten.

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