Skandal
Trotz versuchter Vergewaltigung wieder auf freiem Fuss
Als ob der Vorfall alleine nicht schon für genug Unbehagen und Verunsicherung in Poysdorf sorgen würde, wächst er sich nun zur Justizkontroverse aus.
POYSDORF. Am 28. April wurde eine 55-jährige Poysdorferin von einem jungen Mann auf einem Wiesengrundstück mit einem Messer bedroht, der sie vergewaltigen wollte. Der resoluten und mutigen Reaktion der Frau war es zu verdanken, dass der mutmaßliche Täter die Flucht ergriff. Dank intensiver Fahndung der Polizei konnte der 22-Jähriger afghanischer Staatsbürger festgenommen und in die Justizanstalt nach Korneuburg gebracht werden.
Wenige Tage zuvor war es in Poysdorf zu einem ähnlichen Vorfall gekommen. Eine 30-Jährige wurde in ihrem Garten von dem Mann belästigt; sie brachte dies zu Anzeige und konnte nun den 22-Jährigen als den selben identifizieren.
Protest gegen U-Richter
Dem Korneuburger Untersuchungsrichter war die Beweislage aber nicht ausreichend den Mann in Haft zu behalten. Die Täterbeschreibung war nicht eindeutig sowie weitere unstimmige Details hätten einen Freiheitsentzug nicht gerechtfertigt. "Untersuchungshaft ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte. Nur auf die Gefahr hin, dass man der Täter sein könnte, wird in Österreich niemand eingesperrt", erklärt Wolfgang Schuster-Krammer vom Landesgericht Korneuburg. Die Entscheidung keine Untersuchungshaft zu verhängen kommt aber keinesfalls einem Freispruch gleich. Die Ermittlungen in dem Fall laufen aber nun weiter. "Zeugenaussage oder das Ergebnis der DNA-Spuren können gegebenenfalls zu Untersuchungshaft beziehungsweise einer Anklage seitens der Staatsanwaltschaft führen", betont Schuster-Krammer.
Nachspiel
Für die Poysdorfer Stadtregierung ein ausgemachter Skandal. "Wir werden in einem Brief an Justizministerin Alma Zadic die Kompetenz des Richters in diesem Fall anzweifeln", empört sich Bürgermeister Thomas Grießl über die Entscheidung. Auch parlamentarisch soll der Fall ein Nachspiel haben. ÖVP-Abgeordnerter Andreas Minnich will eine Anfrage an die Justizministerin stellen.
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