Klage gegen Äußerungen von Gemeinderätin eingebracht
Begünstigt oder geschädigt

Freie Gemeinderätin Christine Kiesenhofer. | Foto: privat
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NIEDERKREUZSTETTEN (gdi). Die Sonne scheint gleichmäßig, ob auf Solarzellen oder auf verschiedene Sichtweisen. Differenzen in der Wahrnehmung über den Begriff "Begünstigter" in einem Vertrag zu Errichtung von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gemeindedächern warfen Schatten voraus, daher verzögerte sich die Unterschrift zu einer endgültigen Vereinbarung zwischen Gemeinde und Betreiber. "Ausgangslage war 2018, dass wir weitere Schritte zur unabhängigen Energieversorgung setzen wollten, ohne unmittelbar das Gemeindebudget zu belasten," erklärt Gemeindrat Karl Toifl. Auf den Dächern von Voksschule, Kindergarten und Feuerwehr sollte alsbald die Stromerzeugung aus dem Sonnenlicht Platz finden. Nach gründlicher Prüfung von mehreren Angeboten habe sich die Firma 10hoch4 mit dem besten Konzept dargestellt, erklärt die Gemeindeführung. Dabei errichtet das Unternehmen selbst die Anlagen mit Unterstützung von Förderungen und einem Bürgerbeteiligungsmodell, welches der Bevölkerung noch näher vorgestellt werden wird. Im Gegenzug zahlt die Gemeinde an den Betreiber 20 Jahre lang bei Überschusseinspeisung die ersparten Stromkosten. Nach Ablauf dieser Zeitspanne gehen die Photovoltaikanlagen in das Gemeindeeigentum über.

Vorwurf Geldschenkung

Gemeinderätin Christine Kiesenhofer kritisiert massiv einige Vertragsinhalte. "Mit dieser Entscheidung verschenkt die Gemeinde in den kommenden 20 Jahren mehrere hunderttausend Euro," verlautbarte Kiesenhofer auf ihrer Homepage und schlägt ein neues Anbieter Auswahlverfahren vor, das jedoch aufgrund der damit verbundenen Zeitkomponente vom Gemeinderat nicht befürwortet wird. Der Vertrag wurde jedenfalls von Anwaltseite geprüft und als marktüblich bezeichnet, so Toifl. Kiesenhofers schriftliche Veröffentlichungen zogen nun eine Klage von 10hoch4 Geschäftsführer Michael Pierer nach sich. "Frau Kiesenhofer behauptet, dass ich Geldgeschenke annehme und bezichtigt mich der Lüge."

Entscheidung vertagt

"Nationalräte sind durch ihre Immunität vor Klagen geschützt, Gemeinderäte leider nicht," bedauert Kiesenhofer. Bürgermeister Adolf Viktorik äußert sich nicht zu dieser Entwicklung: "Da geht es um die privatrechtliche Auseinandersetzung zweier Kontrahenten." Er betonte jedoch die Notwendigkeit einer baldigen Entscheidungsfindung bezüglich des Vertragsabschlusses. Die geplante Abstimmung des Gemeinderates darüber wurde nun um eine kurze Frist verschoben, um noch einige Vertragspunkte mit Klärungsbedarf zu erörtern.

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