Urlaubsgeld und Urlaub
ÖGB informiert Beschäftige in der M-City
MISTELBACH. Die Mitglieder des ÖGB Regionalvorstandes Weinviertel Ost informierten Mittwochvormittag die Beschäftigten im Handel in der M-City zu den Themen Urlaubsgeld und Urlaub. „Das Urlaubsgeld etwa, ist in Österreich für viele ein wichtiger Lohn- beziehungsweise Gehaltsbestandteil geworden. Arbeitnehmer bessern damit nicht nur die Urlaubskassa auf, sondern füllen das Konto wieder auf oder verwenden es für anstehende Reparaturen. Meist kommt das steuerlich begünstigte Urlaubsgeld wie selbstverständlich mit dem Junigehalt auf das Konto“, so der stellvertretende ÖGB Regionalvorsitzende Christian Bauer.
Kollektivvertrag regelt das Urlaubsgeld
Das Urlaubsgeld ist in den Kollektivverträgen verankert und geregelt. Viele Beschäftigten glauben noch immer an eine gesetzliche Regelung was so nicht stimmt! Das Urlaubsgeld beträgt in der Regel einen vollen Bruttomonatslohn bzw. ein volles Bruttomonatsgehalt. Normalerweise bleibt netto aber etwas mehr als bei einem normalen Monatslohn/-gehalt über auf Grund der steuerlichen Begünstigung.
Urlaub – sechste Urlaubswoche für alle!
„Seit 1986 wurde der Urlaubsanspruch nicht erhöht! Die arbeitenden Menschen brauchen dringend mehr Erholung, die sechste Urlaubswoche muss daher für alle leichter erreichbar sein!“ so ÖGB Regionalsekretär Stefan Istvanek. „Viele der angetroffenen Kolleginnen und Kollegen im Handel sprachen uns darauf an“ so Istvanek weiter. Der Urlaub ist immer im Einvernehmen zu nehmen, man kann nicht einseitig den Urlaub antreten oder geschickt werden.
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