Seit 1. Jänner: Gerasdorf hat eine neue AMS-Zuständigkeit
Auflösung des Bezirks Wien Umgebung beim AMS reibungslos umgesetzt
Seit 1. Jänner dieses Jahres ist das Arbeitsmarktservice (AMS) Korneuburg an Stelle von Mistelbach für alle Arbeitsmarktangelegenheiten von Jobsuchenden und Unternehmen der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien zuständig. Die Auflösung des Verwaltungsbezirkes Wien Umgebung war Ursache für die Neuordnung der Zuständigkeiten beim AMS NÖ. „Wir haben diese Veränderung im Rahmen eines Projektes geplant und abgewickelt. Im Zentrum stand dabei eine zeitgerechte Information unserer KundInnen, Institutionen und Betrieben“, erklären der Geschäftsstellenleiter aus Korneuburg, Manfred Nowak und die Geschäftsstellenleiterin aus Mistelbach, Marianne Bauer. Dieser „Switch“ inklusive an die 900 elektronischer Datensätze und Papierakte ist nun mit Jahreswechsel reibungslos über die Bühne gegangen.
Circa 400 Jobsuchende und 185 aktiv vom AMS betreute Betriebe sind per 1. Jänner vom AMS Mistelbach zum AMS Korneuburg gewandert. Die Arbeitsmarktsprengelverordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wurde entsprechend angepasst.
Vorsicht bei der Interpretation der Arbeitsmarktdaten!
Mit der Neuordnung der AMS-Zuständigkeiten wird es nun zu statistischen Artefakten kommen. Mit Stichtag Ende Jänner wird zum Beispiel die Zahl der arbeitslosen KundInnen im Bezirk Korneuburg scheinbar sprunghaft ansteigen, während sie gleichzeitig im Bezirk Mistelbach stark abfällt. Die ExpertInnen des AMS NÖ haben daher eigene standardisierte Auswertungen mit ausgesuchten zentralen Kennzahlen erstellt, um mit vergleichbaren Daten die regionale Arbeitsmarktentwicklung beobachten zu können. Dabei wird für das Jahr 2017 unterstellt, dass die Neuordnung der Arbeitsmarktsprengel schon im Jahr 2016 gegolten hat.
Ein erster solch „fiktiver“ Vergleich der Daten für Ende Dezember 2016 mit den Vorjahresdaten zeigt, dass die Arbeitslosigkeit in den neu geordneten Bezirken Korneuburg mit 1,9 und Mistelbach mit 4,1% gestiegen ist. Die Zahl der freien Stellen hat in beiden Bezirken sogar im zweistelligen Bereich zugenommen. „Dieser Befund ist mehr als plausibel und bestätigt auch unsere Annahme, dass die Neuordnung der Arbeitsmarkbezirke weder positive noch negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt selbst hat“, so der Geschäfsstellenleiter aus Korneuburg, Manfred Nowak. Die neue Sonderauswertung der Arbeitsmarktdaten wird monatlich im Jahr 2017 von den LeiterInnen exklusiv zur Verfügung gestellt (und findet sich nicht im Internet!).
AMS-Dienstleistungen sind maßgeschneidert und gelten überregional!
„In der Dienstleistungserbringung – was wird wo angeboten – muss das Arbeitsmarktservice übersichtlich sein. Unsere Services sind standardisiert und gelten überregional“, unterstreicht die Leiterin des AMS Mistelbach, Marianne Bauer. So stehen freie Stellen wie bisher uneingeschränkt überregional zur Bewerbung zur Verfügung. Und regional ansässige Arbeitsmarkteinrichtungen arbeiten nun nahtlos auch mit dem AMS Korneuburg zusammen, um Jobsuchende aus der Region zu unterstützen. „Selbstverständlich werden auch Vereinbarungen, die mit den BeraterInnen der ehemals zuständigen Geschäftsstelle getroffenen wurden, von den KollegInnen in Korneuburg eingehalten“, ergänzt Manfred Nowak, Leiter des AMS Korneuburg.
Neuordnung der Arbeitsmarktbezirke ging reibungslos über die Bühne
Die Veränderung der Zuständigkeiten in den zwei AMS-Bezirken wurde gut geplant abgewickelt. Im Rahmen eines Projektes wurden wesentliche Meilensteine fixiert und konsequent abgearbeitet. Unter anderem:
Organisationskonzepte der betroffenen Geschäftsstellen anpassen
Schnittstellen abstimmen und steuern
Neuzuordnung von Ressourcen: unter anderem Personal und Förderbudget
Schulung von MitarbeiterInnen auf ihren neuen Arbeitsplätzen
Anpassung der Infrastruktur wie EDV, Telefonie und neue Büroräumlichkeiten
Information von Jobsuchenden und Unternehmen über die neue Zuständigkeit
Erfolgskritisch für das Projekt waren eine zeitgerechte und mehrstufige Kundeninformation sowie eine reibungslose Überstellung der elektronischen wie papierenen Datensätze in die jeweils neu zuständige Geschäftsstelle. „Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht alle Betroffenen mit der Veränderung glücklich sind. Letztlich werden die neuen Gegebenheiten aber akzeptiert, denn das Ziel aller Beteiligten ist, gut und erfolgreich zusammen zu arbeiten, um die Arbeitslosigkeit so kurz wie möglich zu halten. Wir sind in Korneuburg und Mistelbach bereit, das dafür Notwendige kompetent zu leisten“, bemerkt Marianne Bauer, Leiterin des AMS Mistelbach abschließend.
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