"Beziehungskiste" endete mit Freispruch des Mannes
BOCKFLIESS/KORNEUBURG (mr). Geht es nach der Anklagebehörde, hat der 39-j. Angeklagte das Verbrechen der schweren Nötigung und das Vergehen der gefährlichen Drohung begangen. Demnach soll er vorigen Dezember in Bockfließ seine damalige Lebensgefährtin mit einem Messer in der Hand mit dem Umbringen bedroht haben, nachdem ihn die 33-Jährige aufforderte, das Haus zu verlassen.
Außerdem soll er ihr während einer Autofahrt von Angern nach Bockfließ gedroht haben, er werde sie "aus dem Auto schmeißen".
Vehementes Leugnen
Diese Vorwürfe bestritt der Angeklagte sowohl vor der Polizei wie auch bei Gericht. Es habe am 17. Dezember zwar eine wörtliche Auseinandersetzung wegen eines geplatzten Autoreifens gegeben, von Umbringen bzw. Hinausschmeißen aus dem fahrenden Auto sei jedoch keine Rede gewesen.
Da sich die als Zeugin vernommene Frau der Aussage entschlug, durfte auch ihre belastende Aussage vor der Polizei nicht verwertet werden. Sonstige Beweismittel gab es nicht, daher wurde der Mann vom Anklagevorwurf freigesprochen. Rechtskräftig!
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