Attacke im Behindertenheim
Bedauerlicher Vorfall im Kolpinghaus Mistelbach mit schwerer Verletzung
MISTELBACH/KORNEUBURG (mr). Ein Vorfall im Kolping-Behindertenwohnheim Mistelbach am 3. 12. 2015 führte dazu, dass die Staatsanwaltschaft Korneuburg den Antrag stellte, einen 22-jährigen Insassen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen. Der junge Mann mit einer massiven Intelligenzminderung gepaart mit einer Impulskontrollstörung hatte sich über eine Anweisung einer Betreuerin geärgert und aus Zorn einer Mitinsassin einen Stoß versetzt, die sich beim folgenden Sturz einen Bruch des ersten Lendwirbelkörpers zuzog.
Klare Zurechnungsunfähigkeit
Nach dem Gutachten des Gerichtspsychiaters war der Betroffene – so die Bezeichnung in dieser Sonderform eines Strafverfahrens – eindeutig zurechnungsunfähig. Der Sachverständige lobte zwar die aufopfernde Betreuung im Kolpinghaus, erachtete jedoch eine stationäre Unterbringung in speziellen Kriseninterventionsinstitutionen für zielführender.
Einweisung aufgeschoben
Die Einweisung in eine Anstalt wurde daher für eine fünfjährige Probezeit vorläufig aufgeschoben, dem Betroffenen allerdings die Weisung erteilt, nach Freiwerden eines Betreuungsplatzes in ein Kriseninterventionszentrum zu wechseln. Rechtskräftig!
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