Hagel: Tipps im Schadenfall
Ich habe einen Hagelschaden. Wie gehe ich am besten vor?
Wichtig ist eine sofortige Meldung an die Versicherung bzw. den Makler oder sonstigen Versicherungsbetreuer und die Dokumentation des Schadens (Fotos).
Dann die Einholung von Kostenvoranschlägen zur Reparatur und Weiterleitung an die Versicherung. Zu empfehlen ist die Einholung der Deckungszusage zumindest dem Grunde nach ebenfalls bei der Versicherung und danach kann mit Reparaturmaßnahmen begonnen werden.
Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung weiterer Schäden sind auch ohne Zustimmung der Versicherung möglich bzw. sogar Pflicht, außer die Versicherung schreibt gleich Maßnahmen vor. Die gesetzlich/vertraglich geregelte Rettungspflicht ermöglicht da Kostenersatz über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus.
Wie soll ich den Schaden bei der Versicherung melden?
Jede Form der Meldung ist zulässig, aber am praktikabelsten ist eine Meldung per Mail.
Jedenfalls sollte das in Abstimmung mit dem Makler bzw, sonstigen Versicherungsbetreuer erfolgen.
Welche Schäden werden gedeckt und welche nicht?
Gedeckt sind Hagelschäden an den, in der Polizze genannten Sachen ( Gebäude, Inhalt ) bzw. bei Kaskoversicherungen ( auch Teilkasko ) am versicherten Fahrzeug und in der landwirtschaftlichen Hagelversicherung an den versicherten Kulturen.
Bei Gebäuden bzw. deren Inhalt sind solche Schäden iR der Sturmschadenversicherung gedeckt.
Macht es Sinn das Ganze auch beim Land zu melden (Katastrophenfonds)?
Dazu ist jedenfalls zu empfohlen sich mit den zuständigen Stellen des Landes in Verbindung zu setzen.
Muss ich sonst noch Sachen beachten?
Der wichtigste Punkt neben der sofortigen Meldung ist die Dokumentation und die Sicherungen von beschädigten Gebäuden.
Alle weiteren Detailinformationen erhalten Sie von ihrem Versicherungsmakler bzw. sonstigem Versicherungsberater.
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