Gebäude des Bezirksgerichtes nicht für Schulstandort geeignet
Gloggnitz. Die SPÖ Gloggnitz hat im August eine Sondersitzung des Gemeinderates einberufen, um einen sofortigen Ankauf des Gerichtsgebäudes zu beschließen. Dieser Antrag wurde durch die Mehrheit der Gemeinderäte von ÖVP und Wir für Gloggnitz an den zuständigen Ausschuss verwiesen, da keine Nutzungskonzepte oder Zahlen im Antrag vorhanden waren. In der dieswöchigen Gemeinderatssitzung hat Stadtrat Peter Kasper über den aktuellen Stand berichtet. Neben der Tatsache, dass das Gebäude des Bezirksgerichtes aktuell gar nicht zum Verkauf steht und nicht klar ist, wann das Gebäude durch die Übersiedlung der Mitarbeiter des Gerichtes nach Neunkirchen frei wird, ist das Objekt für eine Schule gar nicht nutzbar. Die vorhandene Raumhöhe von maximal 2,82m ist für eine Schulnutzung zu gering, es werden mindestens 3m gefordert. Auch die Experten des Landes NÖ haben bestätigt, dass es für das Gebäude keine Genehmigung zur Nutzung als Schule geben kann.
Hätte der Gemeinderat den Antrag der SPÖ angenommen, so wären im schlimmsten Fall mehrere hunderttausend Euro an Steuergeld vernichtet worden. Aus den Reihen der Liste Gölles (Wir für Gloggnitz) hört man dazu: "Ein Blick in die NÖ Bautechnikverordnung und in das NÖ Pflichtschulgesetz hätten der SPÖ genügt, um zu bemerken, dass das Gebäude für die Stadtgemeinde Gloggnitz nicht verwendbar ist."
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