Arg: Lustmolche dürfen Haare begrapschen!
Ein Mädchen wurde gegen seinen Willen an den Haaren gestreichelt. Diese ungewollte Körperlichkeit ist aber nicht strafbar.
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Eine junge Grimmensteinerin wurde während der Zugfahrt zwischen Hartberg und Grimmenstein von vier Männern bedrängt. Einer fasste der 14-Jährigen sogar in die Haare. Für die Polizei bietet dieses "Anfassen" noch keinen Handlungsspielraum im Rahmen des Gesetzes (die BB berichteten exklusiv). Diese Machtlosigkeit sorgt für Entrüstung und wird auf facebook intensiv diskutiert. Es stellt sich die Frage, wo oder wie sich eine Frau berühren lassen muss, bevor ein Grapscher mit Konsequenzen rechnen muss.
Raus aus der Opferrolle
"Es würde reichen wenn man ihm aus der "Opferrolle" geholfen hätte. Wenn andere im Zug waren hätte ja jemand sagen können 'setzen dich zu mir'. Mache ich jederzeit", so ein Familienvater. Auch ein Selbstverteidigungskurs in Schulen wird angeregt, um das Selbstvertrauen junger Damen zu stärken. "Die Lösung wären härtere Gesetze. Strafen, die sich gewaschen haben, wo die Täter zweimal überlegen was sie tun", so ein anderer Ansatz. Bezirkspolizeichef Johann Neumüller: "Es ist genau definiert, was eine gefährliche Drohung ist. Ein Haare streicheln gehört nicht dazu. Ein Misshandeln wäre ein Schütteln an den Haaren."
Anwalt am Wort
Ähnlich sieht der Neunkirchner Rechtanwalt Christian Hajos die Causa. Hajos auf Bezirksblätter-Anfrage: "Das Anfassen von Haaren alleine ist noch nicht strafbar. Es bliebe nur der Zivilrechtsweg. Dafür müsste aber auch der Verursacher namentlich bekannt sein."
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