Registrierkassenpflicht: 20 Vereine informierten sich
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Seit 1. Jänner dieses Jahres gilt in Österreich die Registrierkassenpflicht, nicht nur für Betriebe, sondern auch für Vereine, wenn der Jahresumsatz eine festgesetzte Grenze übersteigt. "Die Unsicherheit bei den Funktionären ist sehr groß, deshalb habe ich gemeinsam mit der ASKÖ zu einer Informationsveranstaltung in das Rathaus Ternitz eingeladen", skizziert der Ternitzer Bürgermeister Rupert Dworak. Die zertifizierte Vereinsexpertin, Steuer- und Unternehmensberaterin Heidelinde Reisenbauer gab bei dieser Veranstaltung Einblicke in das Vereinsrecht und verwies dabei auf steuerliche Begünstigungen für „gemeinnützige“ Vereine. „Ob einem Verein der Status der Gemeinnützigkeit zuerkannt wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Ich rate jedem Funktionär dringend, die Vereinsstatuten zu prüfen und erforderlichenfalls anzupassen“, so Reisenbauer.
Aktuell sind Vereine mit einem Jahresumsatz von über 15.000 Euro und Barumsätzen über 7.500 Euro registrierkassen- und belegerteilungspflichtig. Vertreter von rund 20 Vereinen nutzten die Gelegenheit, sich über die Thematik zu informieren.
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