Ärger wegen Parkschein
NEUSIEDL AM SEE. In Neusiedl am See muss man eine Parkgebühr entrichten. Gabriele Toközi aus Neusiedl am See hat das auch getan und war dann fünf Minuten zu spät zurück bei ihrem Auto. Prompt fand sie eine Organstrafverfügung an der Windschutzscheibe. "Ich war auf der Bank und dank des Weltspartages war extrem viel los", schildert die verärgerte Neusiedlerin. "Deshalb ist es sich nicht ganz pünktlich ausgegangen, dass ich zurück bei meinem Auto bin. Ich zahle die Parkgebühr gerne, da habe ich überhaupt kein Problem damit, aber man könnte ruhig ein wenig kulanter sein und nicht gleich bei fünf Minuten Überzeit strafen. Immerhin habe ich ja bezahlt!" Denn: Eine halbe Stunde parken wäre gratis. Sprich: Kommt die Aufsicht ans Auto und sieht, dass es kein Parkticket gibt, muss sie eine halbe Stunde warten und kann erst dann strafen. "Ich habe die halbe Stunde gratis parken nicht in Anspruch genommen. Aber dafür würde ich mir ein wenig Entgegenkommen seitens der Stadt wirklich erwarten", so Gabriele Toközi, die einen Einspruch gegen die Strafe eingelegt hat und jetzt auf das Ergebnis wartet.
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