Krankenhaus Gols
Höchstgericht verlangt erneute Naturschutzprüfung
Wie berichtet, wurde der Einspruch der Umweltorganisation "Pro Thayatal" gegen das Flächenwidmungsverfahren zum geplanten Standort des Bezirksspitals in den Golser Wiesäckern vom Landesverwaltungsgericht (LVwG) zurückgewiesen.
GOLS. Die Umweltorganisation hält jedoch an ihren Standpunkten fest und hat im September gegen die Entscheidung auf Landesebene Revision beantragt, weshalb die Sachlage im Höchstgericht Österreichs, dem Bundesverwaltungsgericht (VwGH), behandelt wurde – mit dem Urteil zur erneuten Prüfung des LVwG hinsichtlich betroffenem Europaschutzgebiet.
Umweltorganisation in Parteienstellung
Fiona List, welche im Namen der List Rechtsanwalts GmbH die Umweltorganisation "Pro Thayatal" und die Bürgerinitiative "Ja zum Krankenhaus, Nein zur Verbauung der Golser Wiesäcker" vertritt, beschreibt die Entscheidung:
"Der Standort hat eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung, sowohl durch die geplante Umwidmung von rund 8,7 ha Europaschutzgebietes, als auch durch die Randlage zu den hoch sensiblen Zitzmannsdorfer Wiesen. Pro Thayatal wurde als Partei im Verfahren beim LVwG schlichtweg nie berücksichtigt, durch die Entscheidung des VwGH wurde diese Parteistellung nun endlich anerkannt. Meine Parteien fordern daher eine erneute und gründliche Überprüfung der Standortwahl unter Berücksichtigung des Natura 2000 Gebietes und der Zitzmannsdorfer Wiesen sowie der langfristigen Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung."
Brandstätter: "Sind im Recht"
Mit wenig Verständnis reagiert der Golser Bürgermeister Kilian Brandstätter auf "das neuerliche Störmanöver gegen das Krankenhaus Gols":
„Diese Verzögerung geht auf die Kosten der Gesundheitsversorgung in der Gemeinde Gols und im ganzen Bezirk Neusiedl am See. Bezeichnend ist, dass die Gruppe 'Pro Thayatal' eine niederösterreichische NGO ist, deren Sitz rund 180 km von Gols entfernt ist."
Bedauerlich sei weiters, dass zwar der Golser Gemeinderat bereits im August 2022 überparteilich und mehrheitlich die Flächenwidmung beschlossen hat, jedoch durch die Einsprüche aus Niederösterreich das Projekt weiter verzögert wird und der Gemeinde Mitte Jänner 2024 noch keine endgültige Entscheidung vorliege, denn eigentlich hätte man mit dem Architekturwettbewerb bereits beginnen können. Brandstätter habe aber vollstes Vertrauen in die Arbeit des Landesverwaltungsgerichts und hoffe auf eine rasche Behandlung.
„Ich bin überzeugt, dass wir Recht behalten und daran ändert auch eine unnötige Blockadepolitik nichts“, so der Bürgermeister abschließend.
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