Verletzte in Neusiedl
Messerstecher attackierte 3 Gäste bei Stadtfest
Mit einem Messer attackierte ein vorbestrafter Burgenländer (18) drei Personen beim Stadtfest in Neusiedl. Stach zu, ohne Vorwarnung, ohne Grund. „Sie hatten großes Glück, dass sie nicht ihr Auge verloren haben“, so die Richterin zu einem Opfer. Der Angeklagte erklärte: „Ich kann mich an nichts erinnern…!“
NEUSIEDL. Vor der Polizei behauptete der Beschuldigte, dass er beim Stadtfest am 5. August von einem Mann eine Flasche Wodka bekommen und daraus drei Schlucke getrunken hatte. Bei seinem Prozess im Landesgericht Eisenstadt sollen es plötzlich drei Burschen im Alter um die 20 Jahren gewesen sein. „Ich weiß, wie Wodka schmeckt. Ich trinke ihn ja häufig. Aber dieser Wodka war extrem bitter. So, als ob er mit Substanzen vermischt war. Vermutlich mit Benzos!“
Bei Benzos, also Benzodiazepine, handelt es sich um synthetische Wirkstoffe, die meist gegen Angststörungen verordnet werden. Beim Konsum mehrerer Tabletten in Kombination mit Alkohol sorgen diese durchaus für erhöhtes Aggressionspotential. So auch die Argumentation des Angeklagten, 18, ledig, mit bereits vier einschlägigen Vorstrafen und einem selbst eingestandenen Alkoholproblem. „Ich war schon betrunken, bevor ich zum Stadtfest gekommen bin. Aber, ich kann mir nicht erklären, warum ich das mit dem Messer gemacht haben soll. So bin ich nicht. Vermutlich hat mich das K.O.-Tropfen-Mischgetränk beeinflusst. Denn zirka 15 Minuten nach dem ich die drei Schlucke gemacht habe, kann ich mich an nichts mehr erinnern. Ich bin erst Stunden später in der Polizei-Zelle wieder zu mir gekommen!“
Kurz nach Entlassung wieder U-Haft
„Sie wurden am 12. Juni enthaftet und kamen am 5.8. wieder in U-Haft!“, merkte Richterin Birgit Falb die rasche Rückfälligkeit des Beschuldigten an. „Laut Staatsanwaltschaft haben sie mit einem Klappmesser auf drei Personen hingestochen. Auf Leute, die ihnen nichts gemacht haben. Ohne eine Vorgeschichte. Einfach so!“ „Ich kann es mir nicht erklären!“ „Der Vorfall war um 22.35 Uhr. Bei einem Alkotest hatten sie 2,14 Promille!“ „Ja, aber vom Alkohol, den bin ich gewöhnt, habe ich nicht so einen Filmriss. Da muss was in dem Wodka gewesen sein!“
Schnittverletzungen rund ums Auge
„Ich bin zum Tagada gegangen, als mich plötzlich der Angeklagte angesprungen ist und mir einen Faustschlag versetzt hat. Beim rechten Auge habe ich sofort etwas Spitzes gespürt. Da war mir sofort klar, dass es ein Messer gewesen sein muss. Dann habe ich die Klinge gesehen, die zwischen seinen Fingern rausgeschaut hat!“, schilderte das erste Opfer. Der 16-jährige Bursche erlitt bei dem Messerangriff drei Schnittverletzungen rund ums Auge.
„Er wollte nochmals zustechen, aber da kam mir ein Freund zu Hilfe!“ Der im Zeugenstand berichtete: „Ich bin hingelaufen und habe mit dem Fuß auf den Bewaffneten hingetreten, um ihn zu vertreiben. Da hat er in Richtung meiner Hüfte gestochen und mich nur knapp verfehlt! In diesem Moment kam meine Mutter und hat den Burschen angeschrien, er soll sich schleichen und uns in Ruhe lassen. Plötzlich hat sich der umgedreht und mit dem Messer auf meine Mama eingestochen!“ Der 16-Jährige aus Neudorf weiter: „Dann hab ich neuerlich zugetreten. Mit voller Wucht. In dem Moment war mir alles egal. Der hat mit dem Messer meine Mama verletzt!“
Mutter und Sohn attackiert
Die Frau (41) berichtete: „Zuerst ging er auf mein Kind los, dann auf mich. Einfach so. Völlig aus dem Nichts. Unglaublich. Ich habe einen Schnitt an der Schulter erlitten. Als der Messerstecher nach dem Tritt meines Sohnes flüchten wollte, haben ich laut geschrien. Daraufhin verfolgte ein Security-Mann des Stadtfestes den Burschen, konnte ihn packen, umreißen und festhalten, bis die Polizei gekommen ist!“ Ein Beamter bestätigte dann Richterin Birgit Falb die Messer-Attacken und merkte an, dass der „Festgenommene kaum gesprochen und sehr ruhig gewirkt hat!“
Der Verteidiger des Angeklagten verlangte nach den Zeugenaussagen, dass von seinem Mandanten ein gerichtsmedizinisches Gutachten eingeholt wird. Zwecks Klärung, ob durch das „Getränk, mit dem bitteren Geschmack, es zu solchen Erinnerungslücken kommen kann beziehungsweise die offensichtliche Sinnlosigkeit der Attacken erklärbar ist. Es also zu tiefgreifenden Bewusstseinsstörungen kommen konnte, im Sinne von Unzurechnungsfähigkeit!“
"Verhalten sich wie Zombies"
Der Schöffensenat stimmte nach kurzer Beratung dem Antrag zu und vertagte den Prozess auf unbestimmte Zeit. Es gilt die Unschuldsvermutung. Seitens des Vaters kam dann noch im Gerichtssaal die Anmerkung: „Erwachsene nehmen normalerweise eine Tablette. Jugendliche werfen sich aber bis zu 20 Stück solcher Benzos ein. In Kombination mit Alkohol werden die dann regelrecht irre. Verhalten sich wie Zombies!“
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