Mindestlohn auf Gemeindeebene
Illmitz bietet mit April die neue Besoldungsform an

- Illmitzer Gemeindebedienstete können ab April das neue Besoldungssystem wählen
- Foto: Kathrin Haider
- hochgeladen von Kathrin Santha
ILLMITZ. Mit 1. April bietet die Gemeinde Illmitz ihren Bediensteten die Möglichkeit zum Umstieg auf den neuen Mindestlohn von € 2.450,- brutto (1.700,- netto; bei Vollzeitbeschäftigung).
Einstimmig beschlossen
Amtsleiter Josef Haider stellt sich klar hinter die neue Besoldungsvariante auf Gemeindeebene, die in Illmitz am 8. März einstimmig beschlossen wurde und mit 1. April in Kraft tritt. Würden alle Mitarbeiter auf das neue System wechseln, ergäbe dies jährliche Mehrkosten von 100.000 Euro für die Gemeinde. Haider rechnet aber damit, dass etwa 70 bis 80 Prozent der Gemeindebediensteten das Angebot zum Mindestlohn von € 2.450,- brutto (1.700,- netto; bei Vollzeitbeschäftigung) in Anspruch nehmen werden, was jährlichen Mehrkosten bis zu 80.000 Euro entspreche.
Aktuell drei Systeme
Derzeit laufen in den Gemeinden drei Besoldungssysteme, zu welchen der Illmitzer Amtsleiter erklärt: "Bei der 1. Form erfolgt der Aufstieg in die nächst höhere Gehaltsstufe nach 2 Jahren. Bei der derzeitigen erfolgt der Aufstieg in die nächst höhere Gehaltsstufe erst nach 4 Jahren. Diese Gehaltsstufe wird in die neue Besoldung übernommen." Sowohl im jetzigen (ab 2015) als auch im neuen Besoldungssystem gebe es keine Zulagen, da diese schon im Gehalt eingerechnet seien, so Haider. Änderungen beim zukünftigen System ergeben sich außerdem bei der Bezugsfortzahlung bei Dienstverhinderung (Krankenstand), bei der zeitlichen Mehrleistung sowie beim Urlaubsanspruch (um drei Tage weniger), erklärt der Amtsleiter weiter.
Individuelle Berechnung
Haider stellt zudem die Berechnung mit Hinblick auf die persönliche Lebenssumme in den Vordergrund, die bei der Entscheidung zum Umstieg berücksichtigt werden müsse. Aufgrund dessen sei es dem Amtsleiter besonders wichtig, jeden einzelnen Mitarbeiter genau über die Inhalte der jeweils möglichen Systeme aufzuklären. Vor allem auch, weil ein gewählter Umstieg endgültig sei. Dahingehend werde für jeden Mitarbeiter eine gesonderte Ermittlung durchgeführt und diese dann auch genau mit dem jeweiligen Bediensteten besprochen und erklärt, was sich bei einem Umstieg im individuellen Fall ändern würde.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.