Hilfe bei Existenzgründung
„Der Agrarpolitik fällt auch die wichtige Aufgabe zu, junge Menschen in der Landwirtschaft zu bestärken, den elterlichen Betrieb zu übernehmen oder zu pachten und somit weiterzuführen oder einen neuen Betrieb zu gründen. So wie in vielen anderen Wirtschaftsbereichen ist es auch in der Landwirtschaft unbedingt notwendig, jungen Menschen sinnvolle Hilfestellungen zukommen zu lassen. Gut durchdachte Fördermaßnahmen sollen dabei helfen, eine flächendeckende Landwirtschaft langfristig in unserer Heimat sicherzustellen“, so der Präsident der Burgenländischen Landwirtschaftskammer, Franz Stefan Hautzinger zur Hofübernehmerförderung, die von Jungbäuerinnen und Jungbauern im örtlich zuständigen Landwirtschaftlichen Bezirksreferat beantragt werden kann.
Die EU, Bund und Land stellen für junge Bäuerinnen und Bauern, die zum Beispiel den elterlichen Betrieb pachten, eine Hofübernehmerförderung zur Verfügung. Die Fördermittel sollen die Junglandwirte dabei unterstützen, die Bewirtschaftung des Hofes von einer soliden wirtschaftlichen Ausgangslage weg starten zu können.
„Die Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte ist darauf ausgerichtet, schlagkräftige und wettbewerbsfähige Strukturen in der heimischen Landwirtschaft zu schaffen und zu festigen. Diese Maßnahme eignet sich aber auch hervorragend dafür, landwirtschaftlich und betriebswirtschaftlich gut ausgebildete Jungbäuerinnen und Jungbauern dabei zu unterstützen, bereits als junge Menschen die Verantwortung für einen bäuerlichen Betrieb übernehmen zu können“, so Präsident Hautzinger abschließend.
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