Neuerungen für Spitalsaufenthalte
Keine Aufenthaltskosten für Begleitpersonen

- Die Betreuung im Krankenhaus ist für Kinder besonders wichtig.
- Foto: Universitätsklinikum Krems
- hochgeladen von Marion Edlinger
Wenn Kinder und insbesondere Kleinkinder erkranken und im Krankenhaus stationär aufgenommen werden müssen, stellt dies sowohl für die Kinder, als auch für die Eltern eine Belastung und Herausforderung dar.
NÖ. Die Landesregierung hat nun. beschlossen, dass die Aufenthaltskosten für Begleitpersonen von Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr künftig entfallen.
"Ein krankes Kind und ein damit verbundener Spitalsaufenthalt ist eine enorme Belastung für die Familie. Um die Familien in solchen Situationen bestmöglich zu unterstützen werden die Kostenbeiträge für Begleitpersonen neugestaltet. So sollen zukünftig Begleitpersonen von Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr keine Spitalsaufenthaltskosten bezahlen – darüber hinaus gibt es eine Staffelung des Beitrages je nach Altersgruppe und bei einer Anzahl von bis zu maximal 14 Tagen wird eine Deckelung festgelegt“,
erklärt der für Kliniken zuständige Landesrat Ludwig Schleritzko. Derzeit sieht die gesetzliche Regelung vor, dass Begleitpersonen einen Kostenbeitrag in der Höhe von 43,40 Euro pro Tag für die Unterbringung und Verpflegung an die Krankenanstalt leisten. Im Krankenanstalten-Gesetz ist geregelt, dass der Kostenbeitrag für Begleitpersonen von Säuglingen (bis zu einem Jahr) entfällt, Begleitpersonen von älteren Kindern diesen Kostenbeitrag jedoch zu leisten haben.
Neugestaltung beschlossen
Mit der Neugestaltung soll nun dieser Beitrag für alle Begleitpersonen von Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr entfallen. Zusätzlich werden medizinische Härtefälle oder Patientinnen und Patienten mit besonderem Betreuungsbedarf (wie beispielsweise körperlich oder geistig beeinträchtigten Patientinnen und Patienten) von den Kosten befreit.
Sollte es zu einer längeren Aufenthaltsdauer in einer Klinik kommen, wird zudem ein Kosten-Deckel eingezogen. Das heißt ab dem 14. Aufenthaltstag fallen keine weiteren Kosten für Begleitpersonen von beispielsweise krebserkrankten Personen mit längerer Therapie an.
Das könnte Dich auch interessieren



Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.