Große Nachfrage in NÖ
Tausende beantragen Pflegeunterstützung

- In den ersten 50 Tagen des Jahres 2025 wurden bereits 12.000 Anträge für den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck eingereicht.
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Der „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ unterstützt pflegebedürftige Personen in Niederösterreich mit 1.000 Euro pro Jahr. Seit Jahresbeginn wurden bereits 12.000 Anträge für die 2025er-Förderung eingereicht.
NÖ. Seit 2023 können anspruchsberechtigte Personen in Niederösterreich den „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ beantragen. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 26.400 Anträge eingereicht. Die Unterstützung wird vor allem für mobile Dienste und Therapien genutzt. Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) erklärt: „Eine Evaluierung zeigte, dass ältere Menschen das Geld zu über 50 Prozent für Mobile Dienste verwenden, während jüngere Menschen das Geld zu mehr als 50 Prozent für Therapien verwenden. Damit haben wir genau unser Ziel erreicht: Die Menschen wissen selbst am besten, wofür sie die Unterstützung aufwenden, damit sie zu Hause bleiben können.“
Wer kann die Förderung beantragen?
Seit dem 1. Jänner 2025 ist die Antragstellung für die aktuelle Förderperiode möglich. Bis Mitte Februar sind bereits 12.000 Anträge eingegangen. Die Unterstützung kann online über die Website des Landes Niederösterreich beantragt werden. Alternativ steht die NÖ Pflegehotline unter 02742 / 9005 - 9095 werktags von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.

- Die Soziale Alltagsbegleitung ist eine beliebte Maßnahme, um pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen.
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Anspruchsberechtigt sind Pflege- und Betreuungsbedürftige ab der Pflegestufe 3, Personen mit Pflegestufe 1 oder 2 und ärztlich bestätigter Demenz sowie Kinder und Jugendliche ab Pflegestufe 1.
Soziale Alltagsbegleitung immer gefragter
Die finanzielle Unterstützung kann für verschiedene Zwecke genutzt werden, darunter Heilbehelfe, bauliche Anpassungen oder Dienstleistungen wie die soziale Alltagsbegleitung.
„Dieses niederschwellige Angebot hilft den Betroffenen weitgehend eigenständig und länger fit zu bleiben. Das hilft bei der Erfüllung des Wunsches, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Zudem hat das Leistungsangebot der sozialen Alltagsbegleitung eine positive Auswirkung auf den stationären Pflegebereich“, betont Teschl-Hofmeister.
Langfristige Unterstützung
Die soziale Alltagsbegleitung ist auf längere Zeiträume ausgelegt. Die Mindesteinsatzdauer beträgt zwei Stunden, maximal sind sechs Stunden pro Einsatz möglich. Pro Monat werden in der Regel 20 Stunden und pro Jahr bis zu 150 Stunden gefördert. In besonderen Bedarfsfällen kann der Zuschuss auf 40 Stunden pro Monat bzw. 300 Stunden pro Jahr erhöht werden. Ein Kostenbeitrag der betreuten Person ist vorgesehen.

- Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
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„Unser Ziel ist, dass dieses Angebot in den kommenden Jahren flächendeckend in Niederösterreich etabliert wird“, schildert die Landesrätin. Die Soziale Alltagsbegleitung startete 2018 als Pilotprojekt und wurde 2022 aufgrund hoher Nachfrage und positiver Resonanz in die Regelfinanzierung übernommen.
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