Wahl23
Alle wichtigen Infos rund um die Landtagswahl am 29.Jänner
Wer darf wählen? Wo kann ich wählen? Auf was muss ich achten? Diese und viele weiteren Fragen stellen sich sicher mehrere von uns – damit am Wahltag dann alles glatt läuft, haben wir alle wichtigen Fragen zur Landtagswahl am 29. Jänner für euch beantwortet.
Wer ist wahlberechtigt?
Jeder, der einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich angemeldet hat, ist auch dazu berechtigt, wählen zu gehen. Wichtig: man muss spätesten am 29. Jänner 16 Jahre alt sein. Ausgeschlossen sind Personen, denen von einem Richter das Wahlrecht entzogen wurde.
Wo geht man Wählen?
Das richtige Wahllokal steht auf der Amtstafel des Gemeindeamtes beziehungsweise auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde.
Was ist eine Briefwahl?
Bei der Briefwahl könnt ihr eure Stimme per Post abgeben, da dabei egal ist, in welchem Bundesland, Dorf oder auch anderen Land ihr euch aufhaltet. Dabei ist allerdings zu beachten, dass ihr dazu eine Wahlkarte braucht und die muss selbst bis spätestens 25. Jänner beantragt werden und dabei gilt: nicht verlieren, denn es dürfen keine Duplikate ausgestellt werden! Auch wichtig: den Brief früh genug abgeben.
Ausweis: ja oder nein?
Wenn ihr bei der Wahlbehörde nicht bekannt seid, dann ist ein Ausweis mitzunehmen. Habt ihr eine Wahlkarte beantragt, dann ist diese mitzunehmen.
Was darf man in der Wahlkabine machen/nicht machen?
Ob telefonieren, fotografieren, stundenlang oder nur für zwei Sekunden, mit Kind, ohne Kind, mit Hund, Katz oder Ratte – diese Dinge sind nicht gesetzlich festgelegt. ABER: der Wahlleiter kann euch dazu auffordern, die Wahlkabine zu verlassen, wenn ihr zu lange braucht und dadurch andere Wähler verhindert ihre Stimmen abzugeben, oder ihr durch euer Verhalten andere Personen stört. Der eigene Stimmzettel darf fotografiert werden, jedoch einen anderen Stimmzettel zu fotografieren und dann auch öffentlich zu machen, wäre verboten.
Der Stimmzettel
Solange die abgegeben Stimme noch deutlich hervorgeht und nichts durch Zeichnungen oder sonstiges gestört wird, darf man prinzipiell sonst machen mit beziehungsweise auf dem Zettel, was man möchte. Wenn aber nicht mehr klar erkennbar ist, was man gewählt hat, so zählt der Stimmzettel als ungültig. Wichtig: das Kuvert darf nicht bemalt werden!
Wie viele Vorzugsstimmen kann man vergeben?
Insgesamt könnt ihr zwei Vorzugsstimmen vergeben: eine an einen von der Landesliste und eine an einen Wahlkreis-Kandidaten.
Was ist Stimmensplitting?
Ihr wählt Partei A und gebt eure Vorzugsstimme einer Person von Partei B – das wäre Stimmensplitting. In diesem Fall gilt: Name schlägt Partei und somit hättet ihr dann die Partei B gewählt.
Falsches Kreuzchen gesetzt, was jetzt?
Am besten ihr fragt nach einem neuen Stimmzettel, denn es muss klar hervorgehen, wen ihr gewählt habt, damit eurer Stimmzettel nicht als ungültig gewertet wird.
Ich habe gewählt und jetzt?
Heißt es warten. Die letzten Wahllokale schließen um 17:00 Uhr und danach werden in allen Gemeinden die Stimmzettel von den Wahlangehörigen gezählt (dabei darf auch sonst niemand dabei sein!) Ab 17:00 Uhr dürfen die ersten Ergebnisse, von bereits ausgezählten Gemeinden, veröffentlicht werden. Am 29. Jänner zwischen 20:00 und 21:00 Uhr wird dann das entgültige Ergebnis feststehen.
Gut zu wissen
Es gibt eine "Vier-Prozent-Hürde", da heißt: nur Parteien, die mindestens vier Prozent landesweit oder ein Grundmandat in einem der 20 Wahlkreise erobert haben, ziehen auch in den Landtag ein.
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