Gemeinderatswahl 2025 NÖ
12 Wahlanfechtungen werden bis März geprüft

- Schwarz auf weiß: So funktioniert Wahl in Niederösterreich.
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Nach der Gemeinderatswahl am 26. Jänner sind zwölf Anfechtungen bei der Landes-Hauptwahlbehörde eingelangt. Diese werden in den kommenden Wochen genau geprüft - Entscheidungen liegen am 10. März vor.
NÖ. Zwei Wochen nach der Kundmachung der Ergebnisse der Gemeinderatswahlen vom 26. Jänner endete nun die Frist für Anfechtung der Wahl. „Insgesamt sind zwölf Anfechtungen in elf Gemeinden bei der Landes-Hauptwahlbehörde eingelangt. Diese Fälle werden in den kommenden Wochen juristisch genauestens geprüft", informiert der Vorsitzende der Landes-Hauptwahlbehörde, Karl Wilfing.

- Anna Margaretha Sturm, Leiterin der Abteilung Gemeinden beim Land NÖ, Landtagspräsident Karl Wilfing und Georg Miernicki, Abteilungsleiter-Stv.
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In diesen Gemeinden wurde angefochten
- Gablitz durch Bürgerentscheide Gablitz (BEGAB) – Begründung: gesetzwidrige Vorgänge im Wahlverfahren und unrichtige Ermittlung des Wahlergebnisses
- Klosterneuburg (2x) durch FPÖ sowie SPÖ Klosterneuburg – Begründungen: gesetzwidrige Vorgänge in Wahlsprengeln
- St. Veit an der Gölsen durch einen Wahlwerber der Bürgerliste MIT – Begründung: unzulässige Wahlwerbung und Wahlkartenzustellung
- Blindenmarkt durch Liste „Freie Wähler“ – Begründung: unrichtige Ermittlung des Wahlergebnisses
- Maria Lanzendorf durch Bürgerliste Maria Lanzendorf – Begründung: Nichtzulassung der Liste
- Marchegg durch Bürgerliste Marchegg-Breitensee – Begründung: Rechtswidrigkeiten im Wahlverfahren in allen drei Sprengeln und unrichtige Ermittlung des Wahlergebnisses
- Mödling durch Bürgerliste Mödling am Weg – Begründung: Nichtzulassung des Wahlvorschlags
- Kematen an der Ybbs durch SPÖ Kematen – Begründung: gesetzwidrige Vorgänge im Wahlverfahren (Wahlkarten)
- Hof am Leithaberge durch BL Hof und der L. FPÖ - Begründung: Mandatsverteilung mit d'Hondtschen Verfahren
- Traismauer durch Liste Hofmann Projekt Traismauer – Begründung: gesetzwidrige Vorgänge im Wahlverfahren und Unrichtigkeit des Ermittlungsverfahrens
- Niederhollabrunn durch Liste Schachel – Parteilos – Begründung: Fehler beim Wahlvorschlag sowie Mängel bei Wahlkarten

- Am 26. Jänner 2025 haben 568 Gemeinden ihren Gemeinderat gewählt.
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Am 26. Jänner 2025 wurde in 568 Gemeinden in NÖ ein neuer Gemeinderat gewählt – MeinBezirk hat ausführlich berichtet. In einigen – konkret elf – könnte es durch die Anfechtung zu einer Neuwahl kommen.
Die nächsten Schritte
Das stellt sich jedoch erst nach den Überprüfungen durch die Juristinnen und Juristen der Gemeindeabteilung heraus, die Anfang März abgeschlossen sind. Danach folgt die Sitzung der Landes-Hauptwahlbehörde. Rasch Klarheit zu schaffen, ist zwar für die betroffenen Gemeinden wichtig, doch "Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie. Daher werden wir die Anfechtungen sehr genau prüfen“, so Wilfing, der weiters mitteilt, dass die Begründungen teils sehr umfangreich und vielschichtig sind. Eine seriöse Aussage über Erfolg oder Nicht-Erfolg könne derzeit nicht gemacht werden, es zähle Qualität, nicht Quantität.
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