Kommunalgipfel: Einigung bei der Zuteilung von Kriegsflüchtlingen
Beim gestrigen Kommunalgipfel kam es zwischen den NÖ-Gemeindevertreterverbänden und dem Land Niederösterreich zu einer Einigung auf eine Untergrenze, bis zu der Kriegsflüchtlinge aus völkerrechtlichen Gründen Gemeinden zugeteilt werden können.
Sollte es kein Einvernehmen geben, dürfen künftig Behörden - aus völkerrechtlichen Gründen -Gemeinden Kriegsflüchtlinge verpflichtend zuteilen. Dabei heißt die Regel, auf die sich die Gemeindevertreterverbände und das Land Niederösterreich geeinigt haben: mindestens zwei Flüchtlinge pro 100 Einwohner.
SPÖ-GVV-NÖ-Präsident LAbg. Bgm. Rupert Dworak: „Ich glaube, man muss Proteste immer ernst nehmen. Aber Widerstand entsteht meist durch Unwissenheit oder schlechte Information. Und nunmehr ist die Definition ganz klar: Auf 100 Einwohner kommen zwei Kriegsflüchtlinge – ich denke, das ist sozial vertretbar und diese soziale Verträglichkeit war uns sehr wichtig. Wir rechnen damit, dass heuer maximal 8.000 Flüchtlinge in Niederösterreich in der Grundversorgung sein werden. Das ist bei einer Gesamteinwohnerzahl von 1,6 Millionen eine überschaubare Größe.“
Dworak weiter: „Es gibt auch Gemeinden, die im Augenblick mehr als diese 2-Prozent-Quote an Flüchtlingen und die entsprechenden Quartiere genehmigt haben. Hier wurde vereinbart, dass diese Gemeinden bis 30. Juni 2018 eine Übergangsfrist haben. Und danach kann dort der Bürgermeister entscheiden, ob er mit der erhöhten Quote weiterfahen oder die Absenkung auf die 2 Prozent machen möchte.“
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