NÖ Konsumentenschutz
Erfolgsgeschichte für Konsumenten: Schlichten statt klagen
200.000 Euro. So viel hat die Verbraucherschlichtung für die Konsumenten im Land bislang erreicht.
NIEDERÖSTERREICH. Schlichten statt vor Gericht ziehen. Das ist das Motto der Verbraucher-Schlichtungsstelle. Dabei werden Nerven und Geld gespart.
Konsumentschutz-Landesrat Franz Schnabl: "Es ist eine rasche und kostengünstige Alternative zu Gerichtsverfahren.“ Seitens des Landes Niederösterreich sei man daher „stolz und dankbar“, dass es eine Einrichtung gebe, die Konsumenten in dieser Hinsicht berate und unterstütze. „Seit 2016 vermittelt die Verbraucherschlichtung Austria zwischen KonsumentInnen und Unternehmen, um bei Streitigkeiten rasch und unbürokratisch Lösungen zu finden“, dabei gehe es darum, im Vorfeld von Gerichtsverfahren zu Lösungen zu kommen, betonte Schnabl die Funktion der „neutralen Mediation“ der Verbraucherschlichtung Austria. Seitens des Landes Niederösterreich unterstütze man diese wertvolle Einrichtung jährlich mit einer Förderung von 10.000 Euro.
Im vergangenen Jahr kamen 167 Anträge aus Niederösterreich, generell kommen zwei von drei Anträgen aus der Ostregion Wien-Niederösterreich-Burgenland.
„Dabei konnte in zwei von drei Fällen eine Lösung im Sinne und zum Schutz der KonsumentInnen erzielt werden“, so Schnabl. Dadurch hätten niederösterreichische KonsumentInnen 2019 mehr als 35.000 Euro an Schadenersatz retour bekommen. Die Teilnahme- und die Einigungsquote 2019 bei Teilnahme der Unternehmen waren dabei mit jeweils 81 Prozent merklich höher als 2018.
Deeskalieren als Ziel
Geschäftsführer Simon Eder: „Insbesondere sozial Schwachen wird dadurch geholfen, zu ihrem Recht zu kommen“. Oft gebe es eine große Diskrepanz zwischen den Möglichkeiten von Konsumenten und eines Unternehmens, an die Verbraucherschlichtung Austria könne man sich kostenlos wenden, um zu seinem Recht zu kommen. Diese sei eine von acht Schlichtungsstellen, die flächendeckend tätig seien, informierte er, dass die Verbraucherschlichtung die breiteste Zuständigkeit habe. Sie unterstütze die KonsumentInnen etwa, wenn der Fernseher nicht funktioniere, die Heizkostenrechnung zu hoch sei, die Versicherung nicht zahle oder es Probleme bei einer Reise gebe. „Jeder Konsument ist gut beraten, zuerst in einem Schlichtungsverfahren einen Lösungsversuch zu unternehmen, bevor er auf seinen Anspruch verzichtet oder zu Gericht geht“, appelliert Eder.
„Schlichtung hat einen deeskalativen Charakter“, betonte er, dass es der Verbraucherschlichtung Austria darum gehe, zu versuchen, Konflikte zu lösen. Das sei insbesondere bei Vertragsverhältnissen, die auf länger angelegt seien, etwa bei einem Mietverhältnis, von Bedeutung. „Wir machen eine rechtliche Einschätzung und unterbreiten Lösungsvorschläge."
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