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Rasche Senkung der Lohnnebenkosten in Unternehmen gefordert

WBNÖ Direktor Harald Servus und WBNÖ Landesobmann WKNÖ Präsident Wolfgang Ecker fordern mit dem Antrag im Wirtschaftsparlament eine rasche Senkung der Lohnnebenkosten. | Foto: WBNÖ
  • WBNÖ Direktor Harald Servus und WBNÖ Landesobmann WKNÖ Präsident Wolfgang Ecker fordern mit dem Antrag im Wirtschaftsparlament eine rasche Senkung der Lohnnebenkosten.
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Im niederösterreichischen Wirtschaftsparlament hat der Wirtschaftsbund Niederösterreich (WBNÖ) einen dringenden Antrag zur Senkung der Lohnnebenkosten eingebracht. Dieser Vorstoß, der von WBNÖ Landesobmann und WKNÖ Präsident Wolfgang Ecker sowie WBNÖ Direktor Harald Servus initiiert wurde, zielt darauf ab, sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer spürbar zu entlasten. Die Forderung lautet: Noch in diesem Jahr sollen erste Schritte zur Reduzierung der Lohnnebenkosten eingeleitet werden.

NÖ. Derzeit erreicht nur ein Bruchteil der Arbeitskosten den Arbeitnehmer. Von einem Euro, den ein Arbeitgeber ausgibt, kommen lediglich 53 Cent beim Arbeitnehmer an. Die restlichen 47 Cent fließen in Lohnnebenkosten, von denen der Arbeitgeber mehr als die Hälfte trägt. Diese hohe Belastung wirkt sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen aus. Im internationalen Vergleich liegt Österreich in puncto Arbeitskostenbelastung auf dem vierten Platz unter den OECD-Ländern. Prognosen zufolge wird Österreich im Jahr 2024 den höchsten Anstieg der Lohnstückkosten erleben.

Die Forderung des WBNÖ: Konkrete Maßnahmen zur Entlastung

„Durch eine Senkung der Lohnnebenkosten entlasten wir die Unternehmen und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben am Ende des Monats mehr Netto vom Brutto,“

so WBNÖ Landesobmann WKNÖ Präsident Wolfgang Ecker.

Um dem drohenden Verlust der internationalen Wettbewerbsfähigkeit entgegenzuwirken, fordert der Wirtschaftsbund Niederösterreich eine schrittweise Reduzierung der Lohnnebenkosten um jeweils 0,5 Prozentpunkte pro Jahr über die nächsten fünf Jahre. Der Antrag umfasst mehrere konkrete Maßnahmen:

  1. Reduzierung der Beiträge zum Familienausgleichsfond (FLAF): Die Senkung dieser Beiträge soll eine direkte Entlastung der Unternehmen bewirken.
  2. Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge: Durch eine Anpassung der Beiträge können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren.
  3. Paritätische Finanzierung der Pensionsversicherung: Eine gleichmäßige Verteilung der Beitragslast zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern soll die finanzielle Belastung fairer gestalten.
  4. Bundesfinanzierung des Wohnbauförderungsbeitrags: Anstatt diesen Beitrag über die Lohnnebenkosten zu finanzieren, soll er aus dem Bundesbudget gedeckt werden.

Finanzierung der Maßnahmen: Nutzung des freien Drittels der kalten Progression
Zur Finanzierung dieser Maßnahmen schlägt der WBNÖ vor, das noch nicht vergebene freie Drittel der kalten Progression zu verwenden, das ein Volumen von etwa 700 Millionen Euro umfasst. „Besser kann man dieses Geld nicht investieren“, betonen Ecker und Servus.

Vorteile einer Senkung der Lohnnebenkosten

Die vorgeschlagenen Reformen zielen nicht nur darauf ab, die finanzielle Belastung der Unternehmen zu verringern, sondern auch die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu stärken. 

„Eine Senkung der Lohnnebenkosten stärkt das heimische Unternehmertum und ebenso die Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dies fördert wiederum unseren Wirtschaftsstandort und wirkt der wirtschaftlich angespannten Lage entgegen,“

so Ecker.

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