Roaming & Co
Neue Regeln fürs Telefonieren in der EU

Foto: tonodiaz/panthermedia

Seit 2017 kostet Telefonieren, SMS schreiben und Internetsurfen mit dem Handy im EU-Ausland grundsätzlich genau so viel wie zuhause. Nun sagt die EU auch den hohen Kosten bei Auslandstelefonaten den Kampf an.

Ab dem 15. Mai macht es innerhalb der EU hinsichtlich der Kosten endlich keinen Unterschied mehr, ob man vom Urlaubsland nachhause telefonieren oder Freunde im Ausland von Österreich aus anrufen. Im Unterschied zum Roaming werden Gespräche vom Inland ins Ausland als Auslandstelefonate bezeichnet. Hier konnten bis jetzt noch deutlich höhere Kosten anfallen.

Kosten für Auslandstelefonate begrenzt

Doch auch diese Lücke wird ab dem 15. Mai  nun mit einer neuen EU-Verordnung geschlossen, indem die Kosten für Auslandstelefonate und SMS begrenzt werden: Es dürfen dann für Gespräche im Mobilfunk- und Festnetz nur noch maximal 22,8 Cent pro Minute und pro SMS höchstens 7,2 Cent inklusive Mehrwertsteuer verrechnet werden. Die Regelung gilt EU-weit, jedoch nicht für Anrufe zu Mehrwertnummern. Ein entsprechendes Abkommen der EU mit Norwegen, Island und Liechtenstein wird noch für dieses Jahr erwartet.

Roaming-Gebühren bereits 2017 abgeschafft

Als Roaming wird vereinfacht gesagt die Handynutzung mit einer inländischen SIM-Karte im Ausland bezeichnet. Hier beschränkte eine EU-Verordnung bereits im Juni 2017 die Kosten. Seitdem können Konsumenten ihre Handytarife im Urlaub grundsätzlich ohne Aufschläge zu denselben Konditionen wie zuhause nutzen.

Achtung: Ausnahmen beim Roaming

Reisende sollten bedenken, dass diese Verordnung nur in den EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und in Norwegen gilt, nicht jedoch außerhalb Europas oder in der Schweiz. Auch der Aufenthalt in Flugzeugen und auf Schiffen ist ausgenommen.

Darüber hinaus darf man sich nicht dauerhaft im Ausland aufhalten, sondern sollte seinen Tarif weiterhin überwiegend von Österreich aus nutzen.
Schlussendlich gibt es auch beim nutzbaren Datenvolumen eine Einschränkung, von der vor allem günstige Tarife mit unlimitierten Datenvolumen betroffen sind. Der Anbieter muss jedoch beim Grenzübertritt genau informieren wieviel Datenvolumen ohne Aufschläge zur Verfügung steht und nochmal warnen, wenn 80 Prozent davon verbraucht sind.

Weitere Informationen unter ooe.konsumentenschutz.at

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