Haimbuchner zu Kritik an Naturschutzgesetz: „Ist nicht nachvollziehbar“
OÖ. Landeshauptmann-Stellvertreter und Naturschutzreferent Manfred Haimbuchner (FPÖ) weist die Kritik an der geplanten Naturschutzgesetzesnovelle zurück. Er erwarte sich eine Rückkehr zu einer seriösen Diskussion, so Haimbuchner. „Ich bin offen gesagt irritiert über das pauschale Misstrauen, das meinen Mitarbeitern entgegengebracht wird. Es ist nicht nachvollziehbar, was da zuletzt geäußert wurde. Es gibt keine Schwächung des Naturschutzes“.
Zum Hintergrund: Naturschutzverbände und Umweltanwaltschaft kritisieren seit Wochen eine geplante Gesetzesänderung in Oberösterreich. Dieses neue Gesetz, das noch im ersten Halbjahr 2019 verabschiedet werden soll, sieht folgendes vor: In Zukunft ist für die Genehmigung von gewissen Forststraßen und kleineren Maßnahmen in Uferbereichen kein naturschutzrechtliches Verfahren mehr notwendig. Bei Forststraßen trifft diese Regelung auf ungefähr die Hälfte der jährlich beantragten 300 Straßen zu. Wobei: Es werden bereits jetzt die allermeisten Forststraßen in OÖ genehmigt und Verfahren entfallen nur in reinen „Wirtschaftswäldern“.
Umweltanwalt nicht mehr in allen Verfahren dabei
Darüber hinaus soll die Umweltanwaltschaft zukünftig in bestimmten Verfahren (Stichwort: Aarhus-Konvention) ihre Parteienstellung verlieren – dafür werden NGOs, wie Umweltschutzorganisationen, als Verfahrensbeteiligte aufgewertet.
Haimbuchner kritisiert, dass die Gegner des Gesetzes mit falschen Beispielen arbeiten würden: So sei auch in Zukunft für jede bauliche Maßnahme im Uferbereich eines Sees ein naturschutzrechtliches Verfahren – mit Beteiligung des Umweltanwaltes – notwendig. Es wird keine Marina oder Hafenanlage ohne Verfahren errichtet werden können, das sei völlig klar, so Haimbuchner. „Ich finde aber, dass die Umweltanwaltschaft nicht bei jedem Sonnenschirm oder jeder Sitzbank, die in Seennähe aufgestellt wird, ein eigenes Verfahren durchführen muss“, sagt Haimbuchner.
Ebenso weist Haimbuchner die Kritik des Umweltanwalts, dass die rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten der NGOs bei zukünftigen Aarhus-Verfahren ein „Titel ohne Mittel“ seien, energisch zurück: „So gesehen, wäre die gesamte Verwaltung in Österreich einer Willkür der Behörden ausgesetzt, gegen die auch unabhängige Gericht nichts ausrichten würden. Hier liegt ein nicht nachvollziehbares Rechtsverständnis der Umweltanwaltschaft vor“.
Zudem könnten sich NGOs als Verfahrensbeteiligte jederzeit der Expertise der Umweltanwaltschaft bedienen, so Haimbuchner.
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