Klage gegen Kassenfusion
OÖ-Gebietskrankenkasse ruft Verfassungsgericht an

Andrea Wesenauer (OÖGKK-Direktorin), Albert Maringer (OÖGKK-Obmann) und Anwalt Michael Rohregger.  | Foto: OÖGKK
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Ö/OÖ. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK) hat eine Verfassungsklage gegen die von der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung beschlossene Krankenkassenfusion eingebracht. Darüber informierten OÖGKK-Obmann Albert Maringer, OÖGKK-Direktorin Andrea Wesenauer und Anwalt Michael Rohregger am 6. März die Öffentlichkeit. „Es war nicht anders möglich“, so Maringer. Viele Experten hätten gewarnt, dass die Reform verfassungwidrig – und die von der Regierung genannte eine Milliarde Euro an Einsparungen völlig unrealistisch sei.

Zum Hintergrund: Im Dezember 2018 beschloss die Bundesregierung, die einzelnen Gebietskrankenkassen der Bundesländer zu einer Österreichischen Gesundheitskasse zusammenzulegen. Die Entscheidungshoheit wird ab 2020 nach Wien verlagert, in den jeweiligen Bundesländern verbleibt nur mehr eine kleinere, administrative Einheit. Zudem würden die Rücklagen der OÖGKK – immerhin 500 Millionen Euro – zentralisiert und anschließend in ganz Österreich aufgeteilt.

Die Verfassungsklage, die die OÖGKK und Obmann Albert Maringer (aus verfahrensrechtlichen Gründen braucht es einen Versicherten, der sich mitbeteiligt, Anm.) einbrachten, fokussiert auf betriebswirtschaftliche Aspekte der Fusion. Zudem werden die von der Regierung angekündigten Einsparungen und Leistungsverbesserungen in Zweifel gezogen.

In Teilbereichen „hohe Wahrscheinlichkeit“ auf Erfolg

Anwalt Rohregger verweist in diesem Zusammenhang auf die Pensionsversicherungsreform und die Zusammenlegung der steirischen Gemeinden: Beide Male habe der Rechnungshof steigende Kosten und keine Ersparnis festgestellt. Es habe in diesen Fällen nur niemand geklagt, wobei die Verfassung fordere, dass wirtschaftliche Argumente bei solchen Reformen zu berücksichtigen seien, so Rohregger.
Darüber hinaus gehe durch die Fusion regionales Wissen und die föderale Struktur verloren, was problematisch sei, da der Förderalismus ein Baustein der Verfassung ist. Rohregger, der sich auf solche Verfahren spezialisiert hat, gibt der Klage – zumindest in Teilbereichen – eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ auf Erfolg. Viele Eckpunkte der Beschwerde würden zentrale Verfassungselemente betreffen, heißt es.

Seit Anfang 2019 laufen bereits die ersten Vorarbeiten für die Kassenreform in ganz Österreich, mit 1.1.2020 soll die neue Österreichische Gesundheitskasse stehen. Der Verfassungsgerichtshof wiederum könnte sich noch im Sommer, oder spätestens im Spätherbst, mit der Klage aus Oberösterreich beschäftigen. Sollte der VfGH wirklich Teile des Gesetzes aufheben, würde dies den Fusionsanstrengungen im Krankenkassenbereich einen erneuten Dämpfer versetzen. Laut ÖGKK-Direktorin Andrea Wesenauer verlaufe die Vorbereitung der Reform bereits jetzt etwas chaotisch und es sei nicht klar, wie es mit Ärzthonoraren oder E-Cards im Herbst bzw. ab dem 1.1.2020 weitergehe.

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