Lehrlingsfreifahrt & Co
Vergünstigungen für Lehrlinge
Für Lehrlinge gibt es in Oberösterreich einige Vergünstigungen wie das Jugendticket oder die Fahrtenbeihilfe.
OÖ. Mit der 4youCard erhalten Jugendliche (zwölf bis 26 Jahre) einen kostenlosen Ausweis. Auf der 4youCard sind Name, Adresse, Geburtsdatum sowie ein Foto aufgedruckt. Seit 2006 ist die Karte einem amtlichen Lichtbildausweis im Sinne des Jugendschutzgesetzes gleichgestellt. Jugendliche können die Karte also verwenden, um Eintritt zu Veranstaltungen zu erhalten oder Getränke zu konsumieren. Als 4youCard-Mitglied gibt es bei mehr als 1.650 Partner aus unterschiedlichsten Wirtschaftsbranchen und bei Veranstaltungen in ganz Oberösterreich Rabatte. Die 4youCard gibt's jetzt auch direkt fürs Smartphone. Einfach die kostenlose App der 4youCard im Google Play oder App Store downloaden und die Jugendkarte direkt am Handy aktivieren. Näheres unter 4youcard.at
Ganz OÖ mit Jugendticket
Für die tägliche Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel vom Wohnort in den Lehrbetrieb und zurück gibt es die Lehrlingsfreifahrt zu einem Selbstbehalt von 19,60 Euro pro Lehrjahr. Dieses können Lehrlinge zu einem "Jugendticket NETZ" upgraden. Mit diesem Ticket kann jeweils von 1. September bis 31. August des Folgejahres das gesamte Netz der OÖVV-Linien im oberösterreichischen Verbundraum uneingeschränkt genutzt werden. Das Ticket kann bei den Unternehmen des Verkehrsverbundes um 70 Euro bzw. gegen eine Aufzahlung von 55,40 Euro auf den Selbstbehalt des Lehrlingsfreifahrttickets zum Arbeitsplatz beantragt werden. Das dafür nötige Antragsformular und weitere Informationen gibt es unter ooevv.at
Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge
Lehrlinge, die nicht unentgeltlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren können oder zu Fuß über zwei Kilometer zur nächsten Einstiegshaltestelle zurückzulegen haben, erhalten für Wegstrecken bis zehn Kilometer 5,10 Euro pro Monat bzw. bei mehr als zehn Kilometern Entfernung 7,30 Euro pro Monat an Fahrtenbeihilfe. Anträge sind vom Familienbeihilfenbezieher mit dem „Beih94-Formular“ beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt zu stellen.
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